Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, im
Hinblick auf die schweizerischen Gesundheits- und
Sozialstatistiken angemessene Restrukturierungs- und
Reorganisationsmassnahmen, insbesondere durch die Änderung der
entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, in die Wege zu leiten.
Mit den Massnahmen sollen:
- die unkontrollierte Zunahme von Statistikproduzenten beendet
und die Zahl der in diesem Bereich Tätigen eingeschränkt
werden;
- die Synergien gestärkt und die Fachkenntnisse erhöht werden;
- die vorhandenen finanziellen wie personellen Ressourcen besser
genutzt werden;
- die Mittel beschafft werden, um die anderen vom Parlament
aufgezeigten Lücken zu schliessen (BVG-Statistiken, dritte Säule,
Versicherte usw.);
- der Rechtmässigkeit und der Glaubwürdigkeit der Daten, die
als Grundlage für politische Entscheidfindungsprozesse dienen,
wieder mehr Gewicht beigemessen werden;
- Entscheidfindungsprozesse "in Kenntnis der Sache"
gewährleistet werden.
Begründung
Seit Jahren (seit der Verwirklichung des
NFS 29, zu Beginn der Neunzigerjahre) ist die Frage der
Produktion der schweizerischen Gesundheits- und
Sozialstatistiken Gegenstand verschiedener wissenschaftlicher
Analysen sowie politischer Bemühungen. Die letzten Revisionen
der Krankenversicherung und die Behandlung verschiedener
Sozialthemen haben klar die Schwierigkeit aufgezeigt, über
glaubwürdige, kohärente und rechtmässige Daten zu verfügen.
In diesem Bereich sind "Zahlenkriege" nicht selten.
Diese schaden der Qualität des politischen
Entscheidfindungsprozesses.
Nur schon allein in diesem einen Bereich der Statistikproduktion
sind folgende Institutionen tätig: die Bundesämter für
Statistik, Sozialversicherungen, Gesundheit und Wirtschaft; dazu
kommen die eidgenössische Beobachtungsstelle für Gesundheit
und andere Spezialabteilungen (Forschung beim BSV oder beim Seco)
und schliesslich noch andere im Statistikbereich Tätige wie die
Kantone und der Schweizerische Nationalfond zur Förderung der
wissenschaftlichen Forschung. Eine derartige Ausbreitung ohne
eigentliche Koordination und Zielvorgaben ist nicht mehr
befriedigend.
Die Geschäftsprüfungskommission hat in ihrem Jahresbericht
2002/03 im 9. Kapitel, Soziale Sicherheit und Gesundheit (S.
50), festgestellt: "Die Gesundheitsstatistik befindet sich
in einem eigentlichen Vollzugsnotstand .... Der Bundesrat
skizzierte in seiner Stellungnahme keine Lösungen für dieses
ernst zu nehmende Vollzugsproblem." Es gilt also die
vorhandenen Statistiken zu konsolidieren und die fehlenden zu
erstellen.
Damit dies möglich und finanziell tragbar ist, ist eine
vertiefte Analyse erforderlich, mit der die gesamte Organisation
der Gesundheits- und Sozialstatistiken sowie die Datenproduktion
im Bereich der sozialen Sicherheit, der im Jahr über 100
Milliarden Franken kostet, geprüft werden kann. Damit eine
solche Reform schnell in die Wege geleitet wird, sind die
gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen. Die Reform müsste aber
auf eine optimale Nutzung der öffentlichen Ressourcen, auf
bessere Wirksamkeit und Effizienz der öffentlichen Politiken
sowie auf eine langfristige Planung abgestützt sein, die Gewähr
für die Kontinuität des Vorhabens bietet.
Stellungnahme des Bundesrates
12.05.2004
Bei der vom Motionär geforderten
effizienten Organisation und Koordination der Produktion
statistischer Information handelt es sich um eine Daueraufgabe
der amtlichen Statistik. Das Bundesamt für Statistik (BFS)
nimmt denn auch gemäss Bundesstatistikgesetz (BStatG) einen
permanenten Auftrag zur Koordination aller statistischen Aktivitäten
wahr. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des statistischen
Mehrjahresprogramms der laufenden Legislaturperiode hat der
Bundesrat zudem eine grundsätzliche Überprüfung der Einsparmöglichkeiten
und Nutzung von Synergiepotenzialen in der Bundesstatistik und
der Zusammenarbeit mit Kantonen und Privatwirtschaft
beschlossen. Das BFS wird bis Ende Juni 2004 einen
entsprechenden Bericht vorlegen, in dem unter anderem die
Situation in der Sozial- und Gesundheitsstatistik behandelt
wird.
Statistische Erhebungen - gesetzliche Basis und Koordination
Die aktuelle gesetzliche Regelung schreibt für den KVG-Bereich
vor, dass das auf statistische Erhebungen spezialisierte BFS
auch die Daten erhebt, welche das zuständige Fachamt (BAG) für
den Gesetzesvollzug, d. h. für Aufsicht und Kontrolle der Spitäler
und anderen Einrichtungen benötigt (Art. 21 und 84a KVG sowie
Art. 30 Abs. 3 KVV). Damit bestehen heute bezüglich des
Krankenhausbereichs effiziente Lösungen der Nutzung
statistischer Daten. Darüber hinaus wird im Rahmen der Revision
des KVG die Aufnahme eines ergänzenden Gesetzesartikels geprüft,
mit dem eine umfassende und kohärente gesetzliche Basis für
statistische Erhebungen im Gesundheitswesen geschaffen werden
soll. Auch für den Bereich der Sozialstatistik liegt seit dem
1. Januar 2003 eine gesetzliche Regelung vor, die die Träger
der Sozialversicherung verpflichtet, "den Aufsichtsbehörden
alle Auskünfte zu erteilen, die diese für die Überprüfung
der Tätigkeit und die Erstellung aussagekräftiger Statistiken
benötigen" (Art. 77 ATSG).
Umgekehrt fallen bei Behörden und privaten Akteuren des
Gesundheits- und Sozialbereichs, insbesondere im
Versicherungswesen (BSV, BAG, Suva, Santésuisse) in grösserem
Umfang Administrativdaten an. Um Mehrfacherhebungen und den
dadurch auch bei den Datenlieferanten verbundenen Aufwand zu
vermeiden, sieht das Bundesstatistikgesetz vor, dass diese Daten
zu statistischen Zwecken ans BFS weitergegeben werden (Art. 4
BStatG).
Auch im Bereich der Statistiken der Alterssicherung ist
vorgesehen, im Zuge der anstehenden Revision die verfügbaren
Administrativdaten einer gezielten Nutzung zuzuführen. So
sollen für die in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen
Steuerverwaltung aufzubauende Neurentnerstatistik die
Rentenmeldungen an die Steuerämter für statistische Zwecke
(Informationen zur zweiten und dritten Säule) verwendet werden.
Auch bei der in Planung befindlichen Erhebung über Einkommen
und Lebensbedingungen der Haushalte (Survey on Income and Living
Conditions, SILC) wird die Nutzung von Daten der
Steuerverwaltung geprüft. Mittels einer periodischen,
modulartigen Gestaltung dieser Erhebung kann ein grosser Teil
der Informationsbedürfnisse im Bereich der Alterssicherung,
insbesondere des BSV, abgedeckt werden.
Eine weitere Informationslücke im Bereich der Sozialhilfe, etwa
bezüglich der Wirksamkeit der einzelnen Leistungssysteme und
von Formen und Ausmass der Armut, wird mit der in Arbeit
befindlichen Sozialhilfestatistik geschlossen werden. Dabei soll
eine einheitliche Datenbasis erstellt werden, mit der sich der
Informationsbedarf des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (grössere
Städte) abdecken und zugleich der Erhebungsaufwand reduzieren lässt.
Produktion von statistischer Information
In den vergangenen Jahren hatte sich der Bundesrat wiederholt
mit der Situation in der Sozial- und Gesundheitsstatistik zu
befassen. Insbesondere gaben die Rückstände in der Produktion
gesundheitsstatistischer Information dazu Anlass, die Tätigkeiten
der verschiedenen Ämter (BFS; BAG; BSV) auf diesem Gebiet zu überprüfen
und ein Paket von Massnahmen der Priorisierung und strikten
Arbeitsteilung umzusetzen. Auch die aus der Revision der
Pensionskassenstatistik resultierenden Effizienzgewinne sollen
erlauben, die Daten der einzelnen Module der Statistik der
Alterssicherung kohärent zu nutzen. Dies wird eine Gesamtschau
der Situation der Altersvorsorge und die Analyse des
Zusammenwirkens der drei Säulen ermöglichen.
Gleichzeitig ist im BFS eine Reorganisation vorgenommen worden
mit dem Ziel, Synergien zu nutzen und mit den verfügbaren
Ressourcen grösstmögliche Produktivität zu erreichen.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass solche
Reorganisationsmassnahmen den Ressourcenbedarf für die
Schliessung der wichtigsten Lücken in der Gesundheits- und
Sozialstatistik nicht decken.
Forschung und Nutzung statistischer Daten
Zu Recht weist der Motionär auf mangelndes Steuerungswissen im
(Sozial- und) Gesundheitswesen, insbesondere in Bezug auf das
KVG, hin. Diese Lücken sind allerdings nicht allein auf ein
Fehlen statistischer Daten zurückzuführen. Vielmehr besteht
einerseits ein Defizit hinsichtlich der Nutzung vorhandener
Daten, welches von Bund und Kantonen erkannt worden ist und
Anlass zur Gründung des schweizerischen
Gesundheitsobservatoriums (Obsan) gab. Diese Institution hat in
den zwei Jahren ihres Bestehens bereits eine Menge nützlicher
Information für ein auf wissenschaftliche Evidenz basiertes
Planen und Entscheiden im Gesundheitswesen produziert.
Andererseits ist festzustellen, dass sich die
Gesundheitssystemforschung noch nicht auf einem
Entwicklungsstand befindet, der erlauben würde, die Effekte
spezifischer Steuerungsmassnahmen zu antizipieren oder etwa
Modellrechnungen durchzuführen. Dabei kann auch nicht auf
Arbeiten bzw. Ergebnisse ausländischer Studien zurückgegriffen
werden. Seitens der internationalen Organisationen sind
entsprechende Aktivitäten auch erst in der Anfangsphase. Es ist
deshalb um so wichtiger, dass auf diesem Gebiet intensiv
Forschung betrieben wird, sei es Ressortforschung des Bundes,
der Kantone oder auch vom Nationalfonds finanzierte Forschung.
Selbst wenn in solchen Studien eine gewisse Koordination mit der
Bundesstatistik wünschenswert erscheint, sind die diesbezüglichen
Einflussmöglichkeiten, sowohl was die Aktivitäten des
Nationalfonds als auch die der Kantone betrifft, jedoch äusserst
beschränkt.
Folgerungen
- Die Zusammenführung und Bündelung der für die Steuerung des
Sozial- und Gesundheitswesens benötigten statistischen
Information ist eine wichtige Daueraufgabe der amtlichen
Statistik, die durch die massgebenden Akteure auch laufend
wahrgenommen wird. Die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen
sind weitgehend vorhanden, notwendige Ergänzungen werden
zurzeit geprüft. In diesem Sinne können die entsprechenden
Forderungen der Motion auch umgesetzt werden, allerdings mit dem
Vorbehalt der eingeschränkten Koordinationskompetenz in Bezug
auf die von den Kantonen initiierte bzw. die vom Nationalfonds
finanzierte Forschung.
- Hingegen erfordert die in der Motion verlangte Schliessung der
wichtigsten Lücken in der Sozial- und Gesundheitsstatistik zusätzliche
finanzielle und personelle Ressourcen im Umfang von rund 6
Millionen Franken (s. zu einem sozialstatistischen
Revisionsprogramm auch die Motion SGK-NR (00.014) 00.3421,
Altersvorsorge, Verbesserung der Statistik). Diese Mittel lassen
sich jedoch weder durch Effizienzsteigerung bei der
Datenerhebung und -auswertung freisetzen, noch ist ein Ausbau
des Budgets des BFS in dieser Grössenordnung bei der aktuellen
Finanzlage des Bundes realisierbar.
Erklärung des Bundesrates
12.05.2004
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung
der Motion.
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