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Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation

 


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04.3170 - Interpellation.
Erhöhung der Alkoholsteuer und internationale Wettbewerbsfähigkeit
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Eingereicht von Germanier Jean-René
Einreichungsdatum 19.03.2004
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Laut bundesinternen Quellen könnte die Alkoholsteuer, die gegenwärtig 29 Franken pro Liter beträgt, noch im laufenden Jahr auf ein Niveau erhöht werden, das über demjenigen in unseren Nachbarländern liegt. Ich frage deshalb den Bundesrat:
1. Stimmt es, dass eine solche Erhöhung des Steuersatzes zurzeit geprüft wird?
2. Hat der Bundesrat den Umstand berücksichtigt, dass im Fall einer Steuererhöhung die Einfuhr von Spirituosen im regulären, legalen Reisendenverkehr zunehmen wird? Die eingeführten Mengen an Spirituosen, die jenseits der Grenze preiswert eingekauft werden können, wären ja von der Steuer befreit.
3. Trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass mit einem Steuersatz, der den in den Nachbarländern geltenden übersteigt, die Wettbewerbsfähigkeit des betroffenen Wirtschaftssektors beeinträchtigt wird?
4. Könnte der Bundesrat anstelle der Erhöhung der bisherigen oder der Einführung neuer Steuern nicht andere Mittel zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauches ins Auge fassen, beispielsweise die Unterstützung des Programms Educalcool?

Begründung
- Die Erfahrung in den skandinavischen Staaten (Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark), wo die Steuer auf Spirituosen mehr als 50 Euro pro Liter reinen Alkohols beträgt und wo der Alkoholkonsum höher ist als in der Schweiz, zeigt deutlich, dass zwischen der Höhe der Steuer und dem Alkoholkonsum pro Kopf und Jahr kein direkter Zusammenhang besteht.
- Der Spirituosenkonsum hat seit dem 1. Juli 1999 nicht oder nur geringfügig zugenommen. Zugenommen haben hingegen die Steuereinnahmen, und zwar wegen gestiegener Verkäufe in der Schweiz. In der Folge der Steuerharmonisierung vom 1. Juli 1999 verlagerten sich die bis dahin im Ausland und in Duty-free-Shops getätigten Käufe in die Schweiz. Zu erwähnen ist übrigens, dass die Produktion und die Flaschenabfüllung der meisten ausländischen Markenspirituosen ins Ausland verlegt wurden.
- Eine Erhöhung der Steuer auf Spirituosen brächte der Bundeskasse keine zusätzlichen Einnahmen, da sie nur dazu führen würde, dass die Einfuhren im Reisendenverkehr erneut auf das Niveau vor dem 1. Juli 1999 steigen würden und die entsprechenden Einnahmen dem Bund wieder entgingen.
- Die Steuern auf Spirituosen in Deutschland, Italien und Österreich sind schon heute niedriger als in der Schweiz; eine Steuererhöhung würde die Differenz nur noch vergrössern. Auch in Frankreich wäre der Steuersatz dann tiefer als in der Schweiz.
- Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze sollten für einen Vergleich des Steuerniveaus nicht berücksichtigt werden; denn hier kommen andere fiskalische Kriterien zum Zug, die sich auf die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten auswirken.
- Eine Erhöhung der Steuer auf Spirituosen würde der schweizerischen Spirituosenbranche den Todesstoss versetzen; diese Branche befindet sich heute schon in einer äusserst schwierigen Finanz- und Wettbewerbssituation. Die Wettbewerbsverzerrung wäre umso massiver, als die Distillerien in Deutschland und in Österreich staatliche Subventionen erhalten. In der Schweiz hätte die Steuererhöhung den Abbau zahlreicher Arbeitsplätze zur Folge.
- Der Bund bezahlt jedes Jahr fast 40 Millionen Franken zur Erhaltung der Hochstamm-Obstbäume. Zahlreiche Kantone und Gemeinden leisten zusätzliche Unterstützungsbeiträge. Mit mehr als 60 Millionen Franken wird also ein Wirtschaftszweig subventioniert, welcher der erste Rohstofflieferant der schweizerischen Distillerien ist. Es ist deshalb unlogisch, wenn die aus diesen subventionierten Kulturen hervorgehenden verarbeiteten Produkte noch mehr belastet werden. Denn damit erlitte die schweizerische Landwirtschaft einen weiteren Wettbewerbsnachteil.
- Das Konzept der Bekämpfung des Alkoholmissbrauches muss überdacht werden. Die Erhöhung von Steuern war bisher das einzige Mittel, das man sich zur Bekämpfung dieses Übels ausgedacht hat. Im Sinne einer Alternative sollte die Einführung von Programmen wie Educalcool, die sich in Kanada bereits bewährt haben, ernsthaft geprüft werden.

Antwort des Bundesrates 26.05.2004
Eine allfällige Erhöhung der Steuer auf Spirituosen wird im Zusammenhang mit dem nächsten Entlastungsprogramm der Bundesfinanzen geprüft.
Die Einführung des Einheitssteuersatzes auf Spirituosen per 1. Juli 1999 hat nicht nur eine massive Steuersenkung auf ausländischen Alkoholika gebracht (vor allem Reduktion um 50 Prozent auf Whisky und Cognac), sondern auch die durchschnittliche Alkoholsteuerbelastung von vorher Fr. 34.50 auf 29 Franken je Liter reiner Alkohol gesenkt. Die von der EAV besteuerten Spirituosenmengen stiegen um 30 und der Konsum um 15 bis 20 Prozent. Eine Stichprobenerhebung bei mehr als 4000 Personen hat besonders starke Konsumerhöhungen bei jungen Männern zwischen 16 und 30 Jahren (+75 Prozent) und bei Frauen (+50 Prozent) ergeben.
Der Vergleich der fiskalischen Belastungen von Spirituosen (Alkohol- plus Mehrwertsteuer) mit unseren Nachbarländern zeigt Folgendes: Die Belastung ist in Frankreich höher als in der Schweiz. Sie würde es auch im Fall einer Steuererhöhung in der Schweiz bleiben. Deutschland und Österreich sind und bleiben für Produkte im tieferen Preissegment billiger, für Produkte im gehobeneren Preissegment jedoch teurer. In Italien ist die fiskalische Belastung zurzeit generell tiefer als in der Schweiz. Wenn Schweizer in unseren Nachbarländern weiterhin Spirituosen kaufen, dann weniger wegen der kleinen Steuerdifferenzen, sondern weil die schweizerischen Handelsmargen nach wie vor höher sind. Im Weiteren werden vor allem aus den südlichen Ländern sowie aus tax-free-Shops Spirituosen steuerfrei importiert. Eine Erhöhung der Alkoholsteuer mit Mass hätte somit nur einen geringen Einfluss auf die Kaufgewohnheiten.
Die Einführung des Einheitssteuersatzes, die aufgrund ihrer Verpflichtungen zur Nichtdiskriminierung gegenüber der WTO erfolgte, hat den ins Gewicht fallenden fiskalischen Schutz beseitigt, den die schweizerischen Produzenten genossen hatten. Verblieben ist ein Schutz an der Grenze in Form von Zöllen in der Höhe von 7 bis 70 Franken je 100 Kilogramm brutto. Im Zusammenhang mit der Neuverhandlung des Protokolls Nr. 2 des Freihandelsabkommens von 1972 zwischen der Schweiz und der EU ist indessen vorgesehen, diese Zölle aufzuheben.
Die schweizerischen Früchteproduzenten und Brennereien werden heute mit voller Wucht von der ausländischen Konkurrenz getroffen. Darum prüft die Verwaltung zurzeit die Möglichkeiten, ihnen eine gewisse Unterstützung zukommen zu lassen. Wegleitend sind Erleichterungen, welche für die deutschen und österreichischen Kleinbrennereien gelten, dies unabhängig von den Vermarktungshilfen und Direktzahlungen für die Produzenten von Hochstammobst.
Zu den gesundheitspolitischen Aspekten: Die Steuer ist bei weitem das wirksamste Instrument, um dem Alkoholmissbrauch vorzubeugen - gerade bei den jungen Leuten. Dahingehend ist sich die wissenschaftliche Literatur einig. Die Konsumzahlen bestätigen diese Aussage ebenfalls: In Ländern wie die USA, Kanada, Finnland, Schweden oder Norwegen, die allesamt wesentlich höhere Steuern haben als die Schweiz, liegt der Pro-Kopf-Konsum zwischen 25 und 50 Prozent tiefer. Diese Tatsachen dürfen die Schweiz aber auf keinen Fall daran hindern, neben den fiskalischen Massnahmen gleichzeitig Prävention und Information zu stärken. Darum entwickeln und unterstützen der Bund und die Kantone eine Vielzahl von Aktivitäten für Alkoholprävention und -therapie. Auch für das Programm Educalcool wurden Mittel bereitgestellt. Educalcool basiert auf einem kanadischen Vorbild. Mit breit gestreuten Informationen hätte für mässigen Alkoholkonsum und gegen Missbrauch geworben werden sollen. In Kanada mit Erfolg von Alkoholproduzenten und Handel finanziert, hat das Programm in der Schweiz bis jetzt nicht die nötige Unterstützung der Branche gefunden.

Zuständig Finanzdepartement (EFD)
Mitunterzeichnende Abate Fabio - Amstutz Adrian - Bader Elvira - Baumann J. Alexander - Beck Serge - Bezzola Duri - Bignasca Attilio - Borer Roland - Bortoluzzi Toni - Brunner Toni - Bugnon André - Bührer Gerold - Chevrier Maurice - Christen Yves - Cuche Fernand - Darbellay Christophe - Dupraz John - Engelberger Eduard - Fattebert Jean - Fluri Kurt - Freysinger Oskar - Glasson Jean-Paul - Haller Ursula - Hassler Hansjörg - Hegetschweiler Rolf - Hochreutener Norbert - Hutter Markus - Ineichen Otto - Jermann Walter - Keller Robert - Kleiner Marianne - Leu Josef - Leutenegger Filippo - Lustenberger Ruedi - Maurer Ueli - Müller Philipp - Müller Walter - Müri Felix - Noser Ruedi - Pagan Jacques - Parmelin Guy - Perrin Yvan - Recordon Luc - Rime Jean-François - Schenk Simon - Schwander Pirmin - Spuhler Peter - Steiner Rudolf - Theiler Georges - Triponez Pierre - Vaudroz René - Veillon Pierre-François - Walter Hansjörg - Wehrli Reto - Wobmann Walter (55)
Deskriptoren Alkoholsteuer; Steuererhöhung; Wettbewerbsfähigkeit; alkoholisches Getränk;
Einkaufspreis; Einzelhandel; Grenzverkehr; Alkoholkonsum; Alkoholismus;
15; 2841;

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Stand: 03.01.2009