Eingereichter Text
Laut bundesinternen Quellen könnte die
Alkoholsteuer, die gegenwärtig 29 Franken pro Liter beträgt,
noch im laufenden Jahr auf ein Niveau erhöht werden, das über
demjenigen in unseren Nachbarländern liegt. Ich frage deshalb
den Bundesrat:
1. Stimmt es, dass eine solche Erhöhung des Steuersatzes
zurzeit geprüft wird?
2. Hat der Bundesrat den Umstand berücksichtigt, dass im Fall
einer Steuererhöhung die Einfuhr von Spirituosen im regulären,
legalen Reisendenverkehr zunehmen wird? Die eingeführten Mengen
an Spirituosen, die jenseits der Grenze preiswert eingekauft
werden können, wären ja von der Steuer befreit.
3. Trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass mit einem
Steuersatz, der den in den Nachbarländern geltenden übersteigt,
die Wettbewerbsfähigkeit des betroffenen Wirtschaftssektors
beeinträchtigt wird?
4. Könnte der Bundesrat anstelle der Erhöhung der bisherigen
oder der Einführung neuer Steuern nicht andere Mittel zur Bekämpfung
des Alkoholmissbrauches ins Auge fassen, beispielsweise die
Unterstützung des Programms Educalcool?
Begründung
- Die Erfahrung in den skandinavischen
Staaten (Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark), wo die Steuer
auf Spirituosen mehr als 50 Euro pro Liter reinen Alkohols beträgt
und wo der Alkoholkonsum höher ist als in der Schweiz, zeigt
deutlich, dass zwischen der Höhe der Steuer und dem
Alkoholkonsum pro Kopf und Jahr kein direkter Zusammenhang
besteht.
- Der Spirituosenkonsum hat seit dem 1. Juli 1999 nicht oder nur
geringfügig zugenommen. Zugenommen haben hingegen die
Steuereinnahmen, und zwar wegen gestiegener Verkäufe in der
Schweiz. In der Folge der Steuerharmonisierung vom 1. Juli 1999
verlagerten sich die bis dahin im Ausland und in Duty-free-Shops
getätigten Käufe in die Schweiz. Zu erwähnen ist übrigens,
dass die Produktion und die Flaschenabfüllung der meisten ausländischen
Markenspirituosen ins Ausland verlegt wurden.
- Eine Erhöhung der Steuer auf Spirituosen brächte der
Bundeskasse keine zusätzlichen Einnahmen, da sie nur dazu führen
würde, dass die Einfuhren im Reisendenverkehr erneut auf das
Niveau vor dem 1. Juli 1999 steigen würden und die
entsprechenden Einnahmen dem Bund wieder entgingen.
- Die Steuern auf Spirituosen in Deutschland, Italien und Österreich
sind schon heute niedriger als in der Schweiz; eine Steuererhöhung
würde die Differenz nur noch vergrössern. Auch in Frankreich wäre
der Steuersatz dann tiefer als in der Schweiz.
- Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze sollten für einen
Vergleich des Steuerniveaus nicht berücksichtigt werden; denn
hier kommen andere fiskalische Kriterien zum Zug, die sich auf
die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten auswirken.
- Eine Erhöhung der Steuer auf Spirituosen würde der
schweizerischen Spirituosenbranche den Todesstoss versetzen;
diese Branche befindet sich heute schon in einer äusserst
schwierigen Finanz- und Wettbewerbssituation. Die
Wettbewerbsverzerrung wäre umso massiver, als die Distillerien
in Deutschland und in Österreich staatliche Subventionen
erhalten. In der Schweiz hätte die Steuererhöhung den Abbau
zahlreicher Arbeitsplätze zur Folge.
- Der Bund bezahlt jedes Jahr fast 40 Millionen Franken zur
Erhaltung der Hochstamm-Obstbäume. Zahlreiche Kantone und
Gemeinden leisten zusätzliche Unterstützungsbeiträge. Mit
mehr als 60 Millionen Franken wird also ein Wirtschaftszweig
subventioniert, welcher der erste Rohstofflieferant der
schweizerischen Distillerien ist. Es ist deshalb unlogisch, wenn
die aus diesen subventionierten Kulturen hervorgehenden
verarbeiteten Produkte noch mehr belastet werden. Denn damit
erlitte die schweizerische Landwirtschaft einen weiteren
Wettbewerbsnachteil.
- Das Konzept der Bekämpfung des Alkoholmissbrauches muss überdacht
werden. Die Erhöhung von Steuern war bisher das einzige Mittel,
das man sich zur Bekämpfung dieses Übels ausgedacht hat. Im
Sinne einer Alternative sollte die Einführung von Programmen
wie Educalcool, die sich in Kanada bereits bewährt haben,
ernsthaft geprüft werden.
Antwort des Bundesrates
26.05.2004
Eine allfällige Erhöhung der Steuer
auf Spirituosen wird im Zusammenhang mit dem nächsten
Entlastungsprogramm der Bundesfinanzen geprüft.
Die Einführung des Einheitssteuersatzes auf Spirituosen per 1.
Juli 1999 hat nicht nur eine massive Steuersenkung auf ausländischen
Alkoholika gebracht (vor allem Reduktion um 50 Prozent auf
Whisky und Cognac), sondern auch die durchschnittliche
Alkoholsteuerbelastung von vorher Fr. 34.50 auf 29 Franken je
Liter reiner Alkohol gesenkt. Die von der EAV besteuerten
Spirituosenmengen stiegen um 30 und der Konsum um 15 bis 20
Prozent. Eine Stichprobenerhebung bei mehr als 4000 Personen hat
besonders starke Konsumerhöhungen bei jungen Männern zwischen
16 und 30 Jahren (+75 Prozent) und bei Frauen (+50 Prozent)
ergeben.
Der Vergleich der fiskalischen Belastungen von Spirituosen
(Alkohol- plus Mehrwertsteuer) mit unseren Nachbarländern zeigt
Folgendes: Die Belastung ist in Frankreich höher als in der
Schweiz. Sie würde es auch im Fall einer Steuererhöhung in der
Schweiz bleiben. Deutschland und Österreich sind und bleiben für
Produkte im tieferen Preissegment billiger, für Produkte im
gehobeneren Preissegment jedoch teurer. In Italien ist die
fiskalische Belastung zurzeit generell tiefer als in der
Schweiz. Wenn Schweizer in unseren Nachbarländern weiterhin
Spirituosen kaufen, dann weniger wegen der kleinen
Steuerdifferenzen, sondern weil die schweizerischen
Handelsmargen nach wie vor höher sind. Im Weiteren werden vor
allem aus den südlichen Ländern sowie aus tax-free-Shops
Spirituosen steuerfrei importiert. Eine Erhöhung der
Alkoholsteuer mit Mass hätte somit nur einen geringen Einfluss
auf die Kaufgewohnheiten.
Die Einführung des Einheitssteuersatzes, die aufgrund ihrer
Verpflichtungen zur Nichtdiskriminierung gegenüber der WTO
erfolgte, hat den ins Gewicht fallenden fiskalischen Schutz
beseitigt, den die schweizerischen Produzenten genossen hatten.
Verblieben ist ein Schutz an der Grenze in Form von Zöllen in
der Höhe von 7 bis 70 Franken je 100 Kilogramm brutto. Im
Zusammenhang mit der Neuverhandlung des Protokolls Nr. 2 des
Freihandelsabkommens von 1972 zwischen der Schweiz und der EU
ist indessen vorgesehen, diese Zölle aufzuheben.
Die schweizerischen Früchteproduzenten und Brennereien werden
heute mit voller Wucht von der ausländischen Konkurrenz
getroffen. Darum prüft die Verwaltung zurzeit die Möglichkeiten,
ihnen eine gewisse Unterstützung zukommen zu lassen. Wegleitend
sind Erleichterungen, welche für die deutschen und österreichischen
Kleinbrennereien gelten, dies unabhängig von den
Vermarktungshilfen und Direktzahlungen für die Produzenten von
Hochstammobst.
Zu den gesundheitspolitischen Aspekten: Die Steuer ist bei
weitem das wirksamste Instrument, um dem Alkoholmissbrauch
vorzubeugen - gerade bei den jungen Leuten. Dahingehend ist sich
die wissenschaftliche Literatur einig. Die Konsumzahlen bestätigen
diese Aussage ebenfalls: In Ländern wie die USA, Kanada,
Finnland, Schweden oder Norwegen, die allesamt wesentlich höhere
Steuern haben als die Schweiz, liegt der Pro-Kopf-Konsum
zwischen 25 und 50 Prozent tiefer. Diese Tatsachen dürfen die
Schweiz aber auf keinen Fall daran hindern, neben den
fiskalischen Massnahmen gleichzeitig Prävention und Information
zu stärken. Darum entwickeln und unterstützen der Bund und die
Kantone eine Vielzahl von Aktivitäten für Alkoholprävention
und -therapie. Auch für das Programm Educalcool wurden Mittel
bereitgestellt. Educalcool basiert auf einem kanadischen
Vorbild. Mit breit gestreuten Informationen hätte für mässigen
Alkoholkonsum und gegen Missbrauch geworben werden sollen. In
Kanada mit Erfolg von Alkoholproduzenten und Handel finanziert,
hat das Programm in der Schweiz bis jetzt nicht die nötige
Unterstützung der Branche gefunden.
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