Eingereichter Text
Im Jahre 1998 wurde auf Anstoss des Eidgenössischen
Departementes des Innern und der Konferenz der kantonalen Sanitätsdirektorinnen
und -direktoren das Projekt "Nationale Gesundheitspolitik" in
Angriff genommen. Ziel war es, die Gesundheitspolitik der Kantone und
diejenige des Bundes besser aufeinander abzustimmen und zu koordinieren.
Das Projekt "Nationale Gesundheitspolitik" setzte sich von
1999 bis Ende 2003 aus folgenden drei Organen zusammen: einer paritätischen
Steuerungsgruppe (Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und des
Bundes), einer administrativ dem Bundesamt für Gesundheit angegliederte
Projektleitung und dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium.
Ende 2003 wurde die Steuerungsgruppe aufgelöst und über die Konferenz
der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eine
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen abgeschlossen. Darin
wird ein einziges vorrangiges Ziel definiert: Das Projekt
"Nationale Gesundheitspolitik" soll ein "Ort des
Dialoges" zwischen dem Bund und den Kantonen werden.
Seit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes im Jahre 1996
sind die Grenzen und die Auswüchse des Föderalismus im Bereich der
Organisation, der Wirksamkeit, der Effizienz und der Gleichbehandlung im
Gesundheitswesen augenfällig geworden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu
beantworten:
1. Ist die Schrumpfung der Projektes "Nationale
Gesundheitspolitik" auf einen "Ort des Dialoges" als
Scheitern der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen bei der
Definition und der Steuerung der Gesundheitspolitik zu verstehen? Wenn
nicht, mit welchen Inhalten füllt der Bundesrat genau den Begriff
"Dialog"? Warum soll eine Plattform für den Dialog
beibehalten werden, wo es diesen doch de facto schon gibt, namentlich über
die regelmässigen Kontakte mit den Kantonen und den entsprechenden
kantonalen Konferenzen?
2. Warum wollte der Bundesrat in die Vereinbarung nicht die Koordination
und die Harmonisierung der Gesundheitspolitik des Bundes und der Kantone
als Ziel aufnehmen?
3. Widerspiegelt der Entscheid für die offensichtliche Minimallösung
"Dialog" die Ansicht des Bundesrates, dass mit einer Reform
des Föderalismus im Gesundheitswesen nicht mehr Wirksamkeit und
Effizienz erreicht werden kann? Oder wäre der Bundesrat im Gegenteil
bereit, eine solche Reform in Angriff zu nehmen?
4. Ist es in diesem Kontext noch sinnvoll, dass Schweizerische
Gesundheitsobservatorium beizubehalten? Sollte man diese Stelle nicht
vielmehr ins Bundesamt für Statistik integrieren oder dem Bundesamt für
Gesundheit angliedern? Sollten nicht zumindest die Grundsätze des
Observatoriums unter dem Blickpunkt der Relevanz und der
Rationalisierung der staatlichen Aufgaben untersucht werden?
Antwort des Bundesrates
26.05.2004
Im Jahre 1998 lancierten der Bund - über das
Eidgenössische Departement des Innern - und die Kantone - über die
Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) (seit dem 1. Januar
2004 Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen
und -direktoren, GDK) - das Projekt "Nationale Gesundheitspolitik
Schweiz". Damit wurde das Ziel verfolgt, die Herausforderungen im
Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Gesundheitspolitik auf
nationaler Ebene zu bewältigen.
Am 15. Dezember 2003 unterzeichneten der Bund und die SDK eine
Vereinbarung über die nationale Gesundheitspolitik. Mit dieser
Vereinbarung wurde eine Plattform geschaffen, an der sich die beiden
Akteure gleichgestellt beteiligen. Die beiden Parteien unterhalten einen
ständigen Dialog, der den folgenden Zwecken dient:
a) regelmässiger Informationsaustausch;
b) Erkennen von Themenbereichen und Aufgaben im Bereich der
Gesundheitspolitik, bei denen die Kantone und der Bund ein Interesse an
einer koordinierten Entwicklung haben;
c) Festlegung der für die gegenseitige Abstimmung erforderlichen
Basis-, Vorbereitungs- und Entwicklungsarbeiten;
d) Entscheid hinsichtlich gemeinsamer Stellungnahmen und Empfehlungen an
die Adresse des Bundes und der Kantone;
e) Förderung des gegenseitigen Verständnisses und Vertrauens.
Der erste Dialog auf der Grundlage dieser Vereinbarung hat am 30. April
2004 stattgefunden. Für die Jahre 2004 und 2005 sind je drei Treffen
geplant. Die Möglichkeit eines Austausches von Informationen und
Standpunkten bezüglich der laufenden Geschäfte und künftiger Prioritäten
trägt zur Kohärenz der Gesundheitspolitik bei. Der Dialog hat
insbesondere gezeigt, dass die Gesundheitsverantwortlichen der Kantone
einen Beitrag zum Erfolg der aktuellen Revision des KVG leisten wollen
und bereit sind, die nötigen Massnahmen für dessen Anwendung zu
treffen.
Zusätzlich werden die Parteien einmal jährlich ein nationales
Arbeitstreffen veranstalten, das einem bestimmten Thema aus dem Bereich
der öffentlichen Gesundheit gewidmet sein wird. An diese Treffen werden
Organisationen und Akteure des schweizerischen Gesundheitswesens
eingeladen.
Die Unterstützungsfunktion des Schweizerischen
Gesundheitsobservatoriums für die Gesundheitspolitik wurde durch die
Vereinbarung bestätigt. Diese Funktion wird insbesondere durch die
Bereitstellung und Analyse von statistischen Daten erfüllt.
Die Vereinbarung schafft keine neuen Rechtsvorschriften, sondern
kodifiziert die Verpflichtung der beiden Parteien, im Rahmen einer
Zusammenarbeit gemeinsame oder ergänzende Ansätze zu entwickeln. Keine
der Parteien, und damit auch kein Kanton, kann gezwungen werden, die aus
dem Dialog resultierenden Empfehlungen umzusetzen oder gegen die eigene
Überzeugung einen Beitrag zu den gemeinsam festgelegten Aufgaben und
Projekten zu leisten. Der grosse Vorteil der Vereinbarung besteht in der
Motivation der beiden Parteien und in der Möglichkeit, Themen, bei
denen beide Parteien Verantwortung tragen, rechtzeitig und gemeinsam zu
behandeln.
1. Nach Auffassung des Bundesrates ist der Abschluss der Vereinbarung
zwischen den Kantonen und dem Bund nicht als Scheitern, sondern als
Erfolg der Zusammenarbeit zu verstehen. Alle Kantone haben dieser
Vereinbarung zugestimmt. Der Dialog auf gleicher Ebene zwischen Behördenvertretern
im Rahmen einer stabilen Struktur (nicht mehr innerhalb der Organisation
eines zeitlich befristeten Projektes) ist eine Möglichkeit für die
Festlegung der Steuerungsinstrumente im Bereich der Gesundheitspolitik,
für die gemeinsame Entwicklung von Lösungen für Probleme bei der
Umsetzung und für die Festlegung der mittelfristigen Hauptausrichtungen
in jenen Bereichen, in denen sich die Zuständigkeiten von Bund und
Kantonen gegenseitig ergänzen. Dabei handelt es sich nicht um ein
bereits erreichtes Schlussergebnis, sondern um einen Prozess, der erst
beginnt. Die bereits bestehenden Kontaktstrukturen sind hauptsächlich
technischer Natur oder sind wie die Vernehmlassungsverfahren oder die
Sitzungen der GDK durch eine asymmetrische Beziehung gekennzeichnet.
2. Der Dialog ist die Plattform, auf der Lösungen entwickelt werden können,
die zwischen den verschiedenen Akteuren koordiniert oder aufeinander
abgestimmt werden. Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Föderalismus
ist klar, dass die Bundesbehörden und alle 26 Kantone die ihnen
zustehenden Entscheide völlig unabhängig treffen. Instrumente für die
Koordination der Gesundheitspolitik können erst dann als verbindlich
erklärt werden, wenn sie in gegenseitigem Einvernehmen entwickelt und
von allen Beteiligten gutgeheissen wurden.
3. Die in den letzten fünfzehn Jahren erfolgte Entwicklung zeigt, dass
zahlreiche Bereiche des Gesundheitswesens durch neue oder revidierte
Bundesgesetze geregelt wurden, die als Grundlage für einheitliche
Massnahmen auf nationaler Ebene dienen. Mit dem Legislaturprogramm für
den Zeitraum 2003-2007 wird diese Ausrichtung fortgesetzt: Es enthält fünfzehn
zur Revision vorgesehene oder neue Bundesgesetze für das
Gesundheitswesen. Die Entwicklung des Föderalismus erfolgt indessen
nicht unbedingt durch eine Zentralisierung der Zuständigkeiten. Eine
Abschaffung der kantonalen Hoheit auf die Gesundheitsversorgung kommt
nicht infrage. Der Dialog kann jedoch den Parteien bei der Festlegung
von gemeinsamen Bezugsinstrumenten von Nutzen sein, beispielsweise für
die Planung des Angebotes oder die Abschätzung der Entwicklung des
Gesundheitswesens.
4. Die Leistungen des Gesundheitsobservatoriums stellen einen
wesentlichen Beitrag zu einem wissensbasierten Gesundheitswesen dar.
Dabei sind Koordination und rationelle Arbeitsteilung mit der
Gesundheitsstatistik bereits heute gewährleistet: Das
Gesundheitsobservatorium ist eine Einheit des Bundesamtes für Statistik
und untersteht derselben Abteilungsleitung wie die Gesundheitsstatistik.
Die am gesundheitspolitischen Dialog beteiligten Parteien legen das
Profil und die strategischen Schwerpunkte des Leistungsauftrages des
Observatoriums gemeinsam fest. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für
Gesundheit wird durch institutionalisierte Absprachen auf
Direktionsebene sichergestellt. Eine finanzielle Beteiligung von
sechzehn Kantonen an den Kosten des Observatoriums gemäss der
Empfehlung der GDK wurde erreicht. Im Übrigen werden die Leistungen,
die Funktionsweisen und die Effizienz des Gesundheitsobservatoriums in
den nächsten Monaten durch eine unabhängige Stelle evaluiert.
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