|
Die
Mehrheit in der Schweiz ist für 0,5 Promille Im
Herbst entscheidet das Parlament über die zulässige Höhe der Blut-Alkoholkonzentration
Eine aktuelle Umfrage der SFA
zeigt, dass die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung 0,5
Promille
im Strassenverkehr befürwortet. Das Parlament wird in der Herbstsession über
die Höhe der zulässigen Blut-Alkoholkonzentration (BAK) befinden. Während
sich in den meisten Ländern 0,5 (oder gar 0,2)
Promille bewährt haben, wird hierzulande eine Senkung vor allem von
Interessenvertretern der Wirtschaft stark bekämpft. Von Matthias Meyer 72 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben sich in einer Umfrage der
SFA im Juni dieses Jahres für eine Senkung der Promillegrenze auf 0,5
ausgesprochen. Die Frauen stimmten mit 79 Prozent noch deutlicher dafür als die
Männer (65 Prozent). In der Deutschschweiz findet die Massnahme am meisten Anhängerinnen
und Anhänger (73 Prozent). Zwischen den verschiedenen Altersgruppen gibt es
hingegen keine nennenswerten Unterschiede (siehe Grafik). Bürgerlicher
Widerstand gegen 0,5 Promille Die Bestimmung der
zulässigen Grenze der Blut-Alkoholkonzentration (BAK) war bisher Aufgabe des
Bundesrates. Nun hat das Parlament diese Kompetenz für sich beansprucht. Dabei
wurde in der Diskussion argumentiert, dass die Promillegrenze nicht so sehr eine
wissenschaftliche, sondern vielmehr eine politische Entscheidung sei. Politisch
heisst in diesem Fall auch, dass verstärkt Partikularinteressen ins Spiel
kommen: Einflussreiche Interessenvertreter wie zum Beispiel der Präsident des
Schweizerischen Gewerbeverbandes, Pierre Triponez, Nationalrat der FDP (auf
www.bier.ch), aber auch die Nationalratsfraktion der SVP, wollten in der
Diskussion die Promillegrenze gar auf Gesetzesebene bei 0,8 Promille
einbetonieren - allerdings ohne Erfolg. Darauf, wie das Parlament nun in der
kommenden Herbstsession entscheiden wird, darf man gespannt sein. Unabdingbare
Voraussetzung für eine wirkungsvolle Umsetzung der gesetzlichen Promillegrenze
ist die Einführung der verdachtsfreien Atemluftkontrolle. Diese ist neu im
revidierten Strassenverkehrsgesetz vorgesehen. Die Diskussion um die Promillegrenzen macht den Einfluss der
Interessenvertreter aus der Wirtschaft deutlich. Noch klarer kommt dieser in der
Frage der Alkoholwerbung zum Ausdruck. Alkoholwerbung in Privatsendern Im
Vorfeld der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes hatte der Ständerat und Präsident
von «Schweizer Werbung», Carlo Schmid, eine Parlamentarische Initiative
eingereicht, welche die Werbung von fermentierten alkoholischen Getränken in
Schweizer Privatsendern erlauben will: Damit sollten die schweizerischen
privaten Fernsehstationen gerettet werden. Unterstützt in diesem Begehren wurde
Schmid unter anderem von seinem Ständeratskollegen Filippo Lombardi, der ein
regionales privates Fernsehen leitet und Präsident des Schweizerischen
Verbandes der Privatfernsehen ist. Der Ständerat hat die Initiative diesen
Sommer gutgeheissen, allerdings mit der Einschränkung, dass nur
produktbezogene Werbung erlaubt sein soll -
Lifestyle-Werbung bleibt weiterhin verboten. Als Nächstes wird der Nationalrat
über die Initiative entscheiden. Parallel zur Initiative ist auch die Revision des Radio- und
Fernsehgesetzes vorangeschritten: Im Vernehmlassungsverfahren haben wiederum die
Vertreter der Wirtschaft auf eine Aufhebung des Werbeverbotes für Wein und Bier
gedrängt. So zum Beispiel die SVP und der Schweizerische Fussballverband. Die
FDP, die Kantone Zürich und Baselland sowie das Konsumentenforum, der
Gewerbeverband und der Verband Schweizer Presse wollen die Werbung gar für sämtliche
alkoholische Getränke erlauben. Für die Beibehaltung eines generellen
Werbeverbots sprachen sich unter anderem die CVP und die EVP sowie die Kantone
Bern, Baselland und Luzern aus. Angesichts der vielen Voten für die Alkoholwerbung erstaunt es nicht,
dass der Bundesrat in der Gesetzesbotschaft seine Haltung nun geändert hat:
Entgegen seinem ersten Vorschlag für die Vernehmlassung soll die Werbung für
Bier und Wein in privaten, regionalen Fernsehen nun erlaubt werden. Sowohl in der Diskussion der Promillegrenze als auch in der
Alkoholwerbung zeigt sich beim Parlament die Divergenz von Gesundheits- und
Wirtschaftsinteressen: Die Räte tun sich offensichtlich schwer damit, ein
entschiedenes Zeichen für die öffentliche Gesundheit zu setzen, wenn
wirtschaftliche Interessen tangiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass zumindest
in der Frage des Alkohols im Strassenverkehr das deutliche Votum der Schweizer
Bevölkerung für 0,5 Promille seinen Niederschlag in der Entscheidung des
Parlaments finden wird. Eine Ubersicht der Links zu den Intemetseiten des Strassenverkehrs-
sowie des Radio- und Femsehgesetzes finden Sie auf der Homepage der SFA,
www.sfa-ispa.ch, Sektion Politik: Alkoholpolitik.
|
|
InhaltsverzeichnisEntwicklungen der schweizerischen Alkoholpolitik der letzten Jahre anhand von Leserbriefen Ihre Meinung interressiert uns Links zu Fachleuten und Institutionen Die Lobby-Arbeit der globalen Alkoholindustrie Dossiers: Suchtmittelwerbung; Alcopops; Absinth; WTO - GATS; Alkoholkonsum Jugendlicher; Alkohol und Verkehr / Drink Driving; Wein (Alkohol) sei (mässig genossen) gesund; Sport und Alkohol; Strukturelle Prävention; NPA (Nationales Programm Alkohol); botellón Projekt-Idee
Project in English
Herausgeber/Editor:Hermann T. Meyer, Projekte und Dienstleistungen, Lindenstr. 32, CH-8307
Effretikon, Switzerland, Copyright © 2001-2008: Hermann T. Meyer. Alle Rechte vorbehalten. Unsere eigenen Texte dürfen gerne unter Quellenangabe übernommen und weiterverbreitet werden. Fremde Texte entsprechen nicht unbedingt unserer eigenen Auffassung. All rights reserved. Our own texts may be copied and distributed with stating the source. Texts from other sources do not necessarily represent our views. Stand: 03.01.2009
|