Die Mehrheit in der Schweiz ist für 0,5 Promille

Im Herbst entscheidet das Parlament über die zulässige Höhe

der Blut-Alkoholkonzentration

                                                                                                                                                             

Eine aktuelle Umfrage der SFA zeigt, dass die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung 0,5 Promille im Strassenverkehr befürwortet. Das Parlament wird in der Herbstsession über die Höhe der zulässigen Blut-Alkoholkonzentration (BAK) befinden. Während sich in den meisten Ländern 0,5 (oder gar 0,2) Promille bewährt haben, wird hierzulande eine Senkung vor allem von Interessenvertretern der Wirtschaft stark bekämpft.

 Von Matthias Meyer

  

72 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben sich in einer Umfrage der SFA im Juni dieses Jahres für eine Senkung der Promillegrenze auf 0,5 ausgesprochen. Die Frauen stimmten mit 79 Prozent noch deutlicher dafür als die Männer (65 Prozent). In der Deutschschweiz findet die Massnahme am meisten Anhängerinnen und Anhänger (73 Prozent). Zwischen den verschiedenen Altersgruppen gibt es hingegen keine nennenswerten Unterschiede (siehe Grafik).

 

Bürgerlicher Widerstand gegen 0,5 Promille

Die Bestimmung der zulässigen Grenze der Blut-Alkoholkonzentration (BAK) war bisher Aufgabe des Bundesrates. Nun hat das Parlament diese Kompetenz für sich beansprucht. Dabei wurde in der Diskussion argumentiert, dass die Promillegrenze nicht so sehr eine wissenschaftliche, sondern vielmehr eine politische Entscheidung sei. Politisch heisst in diesem Fall auch, dass verstärkt Partikularinteressen ins Spiel kommen: Einflussreiche Interessenvertreter wie zum Beispiel der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Pierre Triponez, Nationalrat der FDP (auf www.bier.ch), aber auch die Nationalratsfraktion der SVP, wollten in der Diskussion die Promillegrenze gar auf Gesetzesebene bei 0,8 Promille einbetonieren - allerdings ohne Erfolg. Darauf, wie das Parlament nun in der kommenden Herbstsession entscheiden wird, darf man gespannt sein. Unabdingbare Voraussetzung für eine wirkungsvolle Umsetzung der gesetzlichen Promillegrenze ist die Einführung der verdachtsfreien Atemluftkontrolle. Diese ist neu im revidierten Strassenverkehrsgesetz vorgesehen.

Die Diskussion um die Promillegrenzen macht den Einfluss der Interessenvertreter aus der Wirtschaft deutlich. Noch klarer kommt dieser in der Frage der Alkoholwerbung zum Ausdruck.

 

Alkoholwerbung in Privatsendern

Im Vorfeld der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes hatte der Ständerat und Präsident von «Schweizer Werbung», Carlo Schmid, eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Werbung von fermentierten alkoholischen Getränken in Schweizer Privatsendern erlauben will: Damit sollten die schweizerischen privaten Fernsehstationen gerettet werden. Unterstützt in diesem Begehren wurde Schmid unter anderem von seinem Ständeratskollegen Filippo Lombardi, der ein regionales privates Fernsehen leitet und Präsident des Schweizerischen Verbandes der Privatfernsehen ist. Der Ständerat hat die Initiative diesen Sommer gutgeheis­sen, allerdings mit der Einschränkung, dass nur produktbezogene Werbung erlaubt sein soll - Lifestyle-Werbung bleibt weiterhin verboten. Als Nächstes wird der Nationalrat über die Initiative entscheiden.

Parallel zur Initiative ist auch die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes vorangeschritten: Im Vernehmlassungsverfahren haben wiederum die Vertreter der Wirtschaft auf eine Aufhebung des Werbeverbotes für Wein und Bier gedrängt. So zum Beispiel die SVP und der Schweizerische Fussballverband. Die FDP, die Kantone Zürich und Baselland sowie das Konsumentenforum, der Gewerbeverband und der Verband Schweizer Presse wollen die Werbung gar für sämtliche alkoholische Getränke erlauben. Für die Beibehaltung eines generellen Werbeverbots sprachen sich unter anderem die CVP und die EVP sowie die Kantone Bern, Baselland und Luzern aus.

Angesichts der vielen Voten für die Alkoholwerbung erstaunt es nicht, dass der Bundesrat in der Gesetzesbotschaft seine Haltung nun geändert hat: Entgegen seinem ersten Vorschlag für die Vernehmlassung soll die Werbung für Bier und Wein in privaten, regionalen Fernsehen nun erlaubt werden.

Sowohl in der Diskussion der Promillegrenze als auch in der Alkoholwerbung zeigt sich beim Parlament die Divergenz von Gesundheits- und Wirtschaftsinteressen: Die Räte tun sich offensichtlich schwer damit, ein entschiedenes Zeichen für die öffentliche Gesundheit zu setzen, wenn wirtschaftliche Interessen tangiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass zumindest in der Frage des Alkohols im Strassenverkehr das deutliche Votum der Schweizer Bevölkerung für 0,5 Promille seinen Niederschlag in der Entscheidung des Parlaments finden wird.

 

Eine Ubersicht der Links zu den Intemetseiten des Strassenverkehrs- sowie des Radio- und Femsehgesetzes finden Sie auf der Homepage der SFA, www.sfa-ispa.ch, Sektion Politik: Alkoholpolitik.

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Stand: 03.01.2009