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15.6.2007
Herrn
Achille Casanova
Ombudsstelle DRS
Kramgasse 16
3011 Bern
Per e-mail: ombudsstelle.drs@gmx.ch
Kassensturz
vom 12.6.07
Sehr geehrter
Herr Casanova,
Wie bereits
eine Woche zuvor angekündigt, brachte die Sendung „Kassensturz“ am
letzten Dienstag einen Testbericht über Rosé-Weine. Verglichen
wurden Geschmack durch Degustation und die Preise. Auch wurde
berichtet, wie sie entstehen.
Bekanntlich ist durch das Radio- und Fernsehgesetz Alkoholwerbung am
öffentlich-rechtlichen Schweizer Fernsehen verboten.
Werbung will zum Kauf eines einzelnen Produkts und/oder einer
Gattung animieren, d.h. ein Bedürfnis, eine Nachfrage herstellen und
u.a. den Kaufentscheid durch Informationen über das Produkt
erleichtern. Normalerweise geschieht dies durch eine professionelle
Agentur der Werbebranche mittels eines bestimmten Mediums. Ob so für
eine Werbung bezahlt wird oder ob gratis geworben wird
(Schleichwerbung), macht keinen Unterschied bei der Wirkung. Beide
können gut oder schlecht wirken, Erfolg haben oder auch nicht.
Das Alkohol-Werbeverbot am öffentlich-rechtlichen Fernsehen ist
gegen harten Widerstand der interessierten Branchen aus
gesundheits-präventiven Gründen erlassen worden, weil die
alkoholbedingten Schäden in unserer Gesellschaft schon katastrophal
genug sind und nicht noch durch Werbung im halbstaatliche Fernsehen
vergrössert werden sollten.
Wird nun im “Kassensturz“ des Schweizer Fernsehens eine Testserie
mit Wein präsentiert, so erfüllt dies voll und ganz die Kriterien
einer verkaufsfördernden Werbesendung mit Informationen, die den
Kaufentscheid erleichtern sollen. Eine solche Sendung ist meiner
Meinung nach illegal und sollte sofort abgesetzt werden. Wer eine
diesbezügliche Information braucht, findet sie ohne weiteres
anderswo.
Aus der Webseite des Schweizer Fernsehens:
„Fünf Weine
bewerteten die Fachleute mit der Note «ausreichend», fünf weitere
mit der Note «zufriedenstellend». Die vier besten Roséweine der
Degustation, welche die Note «gut» erhielten: «Tribal», ein Rosé aus
Südafrika, gekauft bei Carrefour; «Les terres de Saint-Louis» aus
der Provence, ein Bio-Wein von Coop; «Val d' azur» aus der Provence
und "Provins", Rosé de Gamay aus dem Wallis, gekauft bei Carrefour
für 6.90. «Ein komplexer Wein mit viel Körper und viel Charakter.
Ich finde ihn ausgewogen, harmonisch. Ein sehr hübscher Wein», lobt
Önologin Marta Arranz.
Sechzehn Roséweine haben die Degustatoren probiert. Kein Wein
erhielt die Bewertung «sehr gut». Dafür ist ein Rosé mit der Note
"gut" bereits für 4 Franken und 90 Rappen zu haben.“
Der
„Kassensturz“ mit seinen hohen Einschaltquoten ist natürlich
prädestiniert, unter dem scheinheiligen Deckmantel der
Konsumentenfreundlichkeit für Alkohol zu werben und die gesetzlichen
Auflagen zu umgehen. Nicht genug, dass die Sendung gebracht wird,
sie wird auch ins Internet gestellt und der Inhalt als Text geboten,
d.h. Werbung mit Langzeitwirkung.
Das gesetzliche Verbot der Alkoholreklame wird sinnlos, wenn in den
verschiedensten Programmen immer wieder die ohnehin wenigen
präventiven Sendungen durch derartige Schleichwerbung
überkompensiert werden. Die Ausgewogenheit der Meinungen ist hier
nicht gefragt.
Gerade heute,
in einer Zeit des grassierenden Jugendalkoholismus, sollte die
Erwachsenengesellschaft ihre Verantwortung erkennen, und begreifen,
dass Prävention für Jugendliche nur Sinn macht, wenn ihr Umfeld
stimmt, d.h. die gesellschaftliche Wirklichkeit nicht gegenteilige
Botschaften aussendet, wie es heute der Fall ist. Das halbstaatliche
Fernsehen sollte nicht noch dazu beitragen, diese alkoholfreundliche
Gesellschaft weiter zu betonen und die Präventionsbemühungen
unglaubwürdig aussehen und damit wirkungslos werden zu lassen.
Siehe nachstehend das vollständige Zitat:
"Alkohol
und Massenmedien" (Regionale Veröffentlichungen der
WHO/Europäische Schriftenreihe Nr. 62, 1998) (Von der WHO
autorisiertes Zitat)
(Seite
2) "Aus den bisherigen Berichten zur Forschungslage lässt sich
allgemein schliessen, dass Alkoholaufklärung zwar aufklärt,
Aufklärung allein aber nur selten das Verhalten beeinflusst."
(Seiten 4/5)
"Alkoholaufklärung hat u.a. nur deshalb begrenzten Erfolg, weil sie
gegen einen Schwall von Botschaften ankämpfen muss, die den
Alkoholkonsum fördern. Die primäre Quelle alkoholpositiver
Botschaften ist die gesellschaftliche Wirklichkeit, sind die
verbreitete und sichtbare Verfügbarkeit alkoholischer Getränke sowie
die Allgegenwärtigkeit und die Akzeptanz des Alkohols in
unterschiedlichsten Alltagssituationen und Zusammenhängen. Wie sich
die Menschen zu gesundheitsbezogenen Themen stellen, wird
tendenziell stärker durch Erfahrungen als durch Information
bestimmt. Oft machen persönliche Erfahrungen der gesellschaftlichen
Normen und Verhaltensweisen die weisen Ratschläge der
Alkoholaufklärung unglaubwürdig."
In den Auseinandersetzungen betr. Alkohol- und Tabak-Werbeverboten,
Zwillings-Initiativen und Guttempler-Initiative, wurde von den
Werbern immer der Standpunkt vertreten, Werbung bestehe zu einem
wichtigen Teil aus Produkte-Information und sei deshalb nötig. Wenn
das Fernsehen oder das Radio ganze Sendungen oder Programmteile
einem oder mehreren alkoholischen Getränken widmet, und dies als
Information deklariert, ist dies nichts anderes als unbezahlte
Werbung. Bekanntlich ist Werbung mit einem grossen Unterhaltungswert
diejenige mit der grössten Beachtung. Dass gerade das Kriterium der
Unterhaltung als erlaubte Nicht-Werbung gilt, ist ebenfalls
willkürlich und stossend.
Es kommt noch dazu, dass in Programmen und Programmteilen während
mehreren oder sogar vielen Minuten von nichts anderem als diesen
Getränken die Rede ist, was bei einem bezahlten Werbespot
unbezahlbar wäre. Von der Wirkung ist der Beitrag in einer
"Kassensturz"-Sendung mit immer höchsten Einschaltquoten einem
bezahlten Werbespot weit überlegen.
Der Gesetzgeber
unterscheidet bei der Werbung zwei Hauptgruppen:
Werbung für
normale Produkte und Dienstleistungen
Werbung mit
Gefährdungspotential für die Bevölkerung, wie Alkohol, Tabak,
rezeptpflichtige Medikamente, für die er deshalb ein Werbeverbot
erlassen hat.
Seit dem
Champagner-Degustations-Entscheid der UBI ist der Jugendalkoholismus
stetig im Steigen begriffen. Die Situation hat sich gerade in
jüngster Zeit mit dem Aufkommen des Rauschtrinkens bis zur
Bewusstlosigkeit dramatisch verschlechtert. Mit ein Grund dafür ist
die Anstrengung der Alkoholindustrie, nach den Frauen auch die
Jugend als Konsumenten zu gewinnen. Die Massenmedien, vereint mit
der Werbebranche haben sie dabei mit Lifestyle-Artikel und
–Sendungen, Berufsbildern, Werbespots am Fernsehen für alkoholfreies
Bier, welche die gleichen grafischen Auftritte zeigten wie
diejenigen für alkoholisches Bier (wurden inzwischen nach langer
Zeit verboten), Wiedergabe von wilden Champagner-Duschen nach
Sportsveranstaltungen,
Bierdegustation im „Kassensturz“, neue Sendung „Start-Up“, Sendungen
im Pay-TV über Absinth, usw.
kräftig unterstützt.
Bei der
Revision des RTVG-Gesetzes hat der Gesetzgeber diesem Umstand
wenigstens bei den staatlichen Radio- und Fernsehgesellschaften
Rechnung getragen. Die Programmverantwortlichen sollten diesen
Willen des Gesetzgebers respektieren und Schleichwerbung für Alkohol
unterlassen.
Ich hoffe, dass
Sie die Angelegenheit ihrer Bedeutung entsprechend ernsthaft prüfen
werden und danke Ihnen zum voraus bestens dafür.
Mit
freundlichen Grüssen
Hermann T.
Meyer
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