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Aktuell
29.11.2008
Kommentar zur Zusatzbotschaft des Bundesrates betr.
Media-Abkommen Schweiz-EU
Zur gleichen Zeit wie der Bundesrat die
Tabaksteuererhöhung mit fachgerechter Begründung ankündigte, hat er dem
Parlament die Zusatzbotschaft über die Änderung des Radio und Fernsehgesetzes
wegen des Media-Abkommens Schweiz-EU übergeben, mit der die Werbung für Wein und
Bier in den staatlichen Schweizer Fernsehsendern erlaubt werden soll. Auch zur
selben Zeit beschloss die Jugendsession in Bern eine Petition, in der vermehrte
Alkoholprävention für die Jugend verlangt wird. Wir nehmen auf diesem Weg dazu
Stellung:
- Die Wirksamkeit solcher Prävention wird noch mehr hinfällig, wenn zusätzliche
Werbung unsere gesellschaftliche Wirklichkeit noch mehr alkoholfreudig
erscheinen lässt.
- Die Geschichte der Verdingkinder in der Schweiz wurde kürzlich
wissenschaftlich aufgearbeitet und in den Medien verbreitet. Der Bundesrat hat
sich sogar im Namen der Gesellschaft für das viele zugefügte Leid entschuldigt.
Wie steht es aber um die seit über hundert Jahren bestehende vergleichbare Not
der heute über 100'000 Kinder und Jugendlichen in alkoholbelasteten Familien in
der Schweiz? Wann erkennt die Gesellschaft ihre Mitverantwortung und sorgt für
wirksame Massnahmen, um den Alkoholkonsum drastisch zu senken, damit weniger
Kinder leiden müssen?
Es ist natürlich viel einfacher, auf weit
zurückliegendes Leid zu reagieren, für das man sich nicht verantwortlich fühlt,
als sich einzugestehen, dass man selber ein kleines Opfer bringen, sein eigenes
Verhalten ein wenig ändern müsste, damit sich die Verhältnisse ändern können.
Wann gibt der Bundesrat hier ein gutes Beispiel? Noch mehr Alkoholwerbung ist
sicher ein unpassender Beitrag.
- Die staatlichen Schweizer
Sender würden geschätzte 5 - 8 Mio. Fr. einnehmen. Diese paar Millionen sollen
es rechtfertigen, dass wir fast die letzte nationale Werbebeschränkung opfern
und einmal mehr der Jugend zeigen, wie wenig uns daran gelegen ist, sie vor der
Alkoholwerbung zu schützen.Der Alkoholkonsum in der Schweiz ist in
letzter Zeit wieder gestiegen. Zusätzliche Alkoholwerbung ist deshalb gerade das
falsche Signal aus Bern.
- Vor der Abstimmung zur Guttempler-Volksinitiative über die
Werbeeinschränkungen für Alkohol und Tabak in den 1970er-Jahren veröffentlichte
der "Schweizerische Beobachter" ein mehrseitiges Interview mit dem damaligen
"Werbe-Papst", Herrn Wirz sen. Dieser sagte praktisch wörtlich: "Wenn wir die
Jugend nicht für den Tabakkonsum gewinnen können, ist sie für uns als zukünftige
Kundschaft verloren." Dasselbe kann man von der Alkoholwerbung sagen. Sie trägt
u.a. dazu bei, dass immer Jüngere zu Konsumenten werden und Alkohol
missbrauchen. Diese haben grosse Chancen, später ein ernsthaftes Alkoholproblem
zu bekommen.
- Die kürzliche Änderung des
Radio- und Fernsehgesetzes mit Alkoholwerbung auf Privatsendern machte den
Anfang und dient nun als Argument für die vollständige Freigabe:
- Zitat aus der
Botschaft: „Anders
ist es bei der Werbung für Bier und Wein. Weil diese nach dem geltenden RTGV für
lokale TV-Veranstalter bereits zugelassen ist, würde das Argument des
Gesundheits- und Jugendschutzes kaum genügen, um gegenüber der EU ein
Werbeverbot für einen Teil der TV-Programme zu begründen.“
Dies ist ein schwerwiegender Grund, die Freigabe der Alkoholwerbung für Wein und
Bier auf lokalen Privatsender wieder zu streichen, dann wird die obige
Begründung wertlos. Der Verzicht auf Alkoholwerbung bei lokalen Privatsendern
dürfte ziemlich leicht fallen, haben sie offenbar bisher kaum von dieser
Möglichkeit profitiert.
- Zitat aus der Botschaft: "Künftig können unter Aufhebung des
Herkunftslandsprinzips strengere Werbevorschriften im Rahmen eines
Schlichtungsverfahrens durchgesetzt werden, vorausgesetzt sie sind
verhältnismässig, nicht diskriminierend und im öffentlichen Interesse."
Dass Alkoholwerbung im öffentlichen Interesse sein könnte, wird ja wohl niemand
ausser der Alkohol- und Werbelobby behaupten wollen. Also müsste auch die Wein-
und Bierwerbung wegfallen.
- Zitat aus der Botschaft: „Gleichzeitig schlägt der Bundesrat eine
Lockerung des Alkoholwerbeverbots im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vor, damit
inländische Fernsehveranstalter gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht
benachteiligt werden.“
Die inländischen Fernsehveranstalter waren in diesem Zusammenhang schon immer
gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt. Und dies mit gutem Grund.
Sie konnten trotzdem gut überleben. Dies war bisher eine der seltenen
Massnahmen, bei denen unser Land sich bei der Alkoholprävention positiv vom
Ausland abheben konnte. Das Weinland Frankreich hat mit dem Loi Evin ein noch
weit griffigeres Werbegesetz.
- Zitat aus der Botschaft: „Angesichts der breiten Präsenz von
Alkoholwerbung in den Massenmedien sind die Auswirkungen der vorgeschlagenen
Liberalisierung auf das Konsumverhalten als gering einzuschätzen.“
Die Einführung der Wein- und Bierwerbung am Schweizer Fernsehen würde die
Menge der Alkoholwerbung, der die Zuschauer und vor allem auch die Kinder und
Jugendlichen ausgesetzt würden, erheblich gesteigert, wenn nicht sogar
vervielfacht.
- Wenn sich Bundesrat Moritz Leuenberger in der Tagesschau skeptisch über die
Wirkung von Alkoholwerbung und von diesbezüglichen wissenschaftlichen
Untersuchungen äussert, zeigt das nur, wie oberflächlich hier mit einer
wichtigen, ja in vieler Hinsicht tragischen Problematik umgegangen wird.
Tatsache ist, dass sich Bundesrat und Parlament noch
kaum je auf Wissenschaft und Fachleute abgestützt haben, sondern immer wieder
sogenannt "politische" Entscheide zu Gunsten der Wirtschaft und zu Ungunsten der
Volksgesundheit sowie zu Lasten der Sozialkosten gefällt haben.
- Auf unserer Seite „Forschung“ finden sich genügend
Untersuchungen, die über die Wirksamkeit der Alkoholwerbung, vor allem auch bei
der Jugend, Auskunft geben. Besonders aber ist die Aussage in der
WHO-Publikation „Alkohol und Massenmedien“ von fundamentaler Bedeutung, die wir
eingangs unserer Homepage und der Dossierseite „Suchtmittelwerbung“ zitieren:
„Alkoholaufklärung hat u.a. nur deshalb begrenzten Erfolg, weil sie
gegen einen Schwall von Botschaften ankämpfen muss, die den Alkoholkonsum
fördern...“ Deshalb ist gerade auch Alkoholprävention für die Jugend so
unwirksam, weil die Gesellschaft mit ihrer Duldung der Alkoholwerbung diese
Prävention unglaubwürdig macht.
- Die Schweiz soll jährlich rund 10 Mio. Franken für
die Filmförderung im Rahmen des Media-Abkommens einzahlen und dafür an den
Filmförderungsaktivitäten der EU teilnehmen dürfen. Z.B. Ausbildung,
Vermarktung. Die SRG würde 5 – 8 Mio. Franken mit der Wein- und Bierwerbung
einnehmen. Für diesen „Judaslohn“ will der Bundesrat das Volk an die Alkohol-
und Werbebranche verkaufen. Wie wäre es, wenn er die von uns entwickelte
Projekt-Idee einer generellen Alkoholsteuer mit Zweckbindung - nach dem
Verursacherprinzip - realisieren würde? Dann könnte man über diese bescheidenen
Beträge nur lächeln und fast alle hätten nur Vorteile.
- In einer Zeit, in der die WHO, wie auch die EU
unter grossen Schwierigkeiten (Widerstand der Alkoholindustrie) versuchen,
Strategien für die Verminderung der immensen Alkoholschäden zu entwickeln, ist
diese Botschaft des Bundesrates ein trauriger Schritt in die falsche Richtung
und einer verantwortungsbewussten Landesregierung unwürdig.
Letzte Bearbeitung:
30.12.2008
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