Der Deutsche Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Wirt
Dienstag 30. März 2010 von htm
Nach dem Tod eines 16-Jährigen bei einem Wetttrinken hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung eines Berliner Gastwirtes zu drei Jahren und fünf Monaten Haft bestätigt. Der Schüler war im Februar 2007 in der Kneipe nach dem Konsum von mindestens 44 Gläsern Tequila ins Koma gefallen, während der Kneipenwirt Wasser statt Schnaps getrunken hatte. (Quelle: Google Alkohol Alert, 29.3.10) google.com/AFP, 29.3.10 (Wir haben damals darüber berichtet.)
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