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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

D: Alkohol an Minderjährigen weitergereicht: Geldbuße

Samstag 19. Dezember 2009 von htm

Die Polizei-Zentralstation Kellinghusen teilt mit: „Während der Veranstaltung ‚Kellinghusener Weinfest‘ am 12. September dieses Jahres hat ein 20 Jahre alter Mann aus dem Großraum Kellinghusen das alkoholische Mischgetränk „Wodka/Energie-Drink“ zum Verzehr an einen 16 Jahre alten Jugendlichen (ebenfalls Großraum Kellinghusen) weitergereicht. Das ist nach dem Jugendschutzgesetz verboten. Dieses rechtswidrige Verhalten ist jetzt von der Kreisordnungsbehörde des Kreises Steinburg in Itzehoe geahndet worden: mit einem Bußgeld über 125 Euro zuzüglich 23,50 Euro an Gebühren.“ (Quelle: Google Alkohol Alert, 18.12.09) Polizeidirektion Itzehoe, 18.12.09

Kategorie: Allgemein, Gerichtsfälle, Internationales, Jugend, Verhältnis-Präv. | Keine Kommentare »

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