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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Jugendschutz in Kommission des Grossen Rates Basel-Stadt

Montag 25. Oktober 2010 von htm

Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Basler Grossen Rates hält an einem Verbot der Weitergabe von Alkohol an Jugendliche fest. Differenz: Im Gegensatz zum Nachbarkanton Baselland will die Basler Grossratskommission keine generelle Bewilligungspflicht für den Alkoholkauf.
Das Weitergabeverbot soll im Übertretungsstrafgesetz des Kantons verankert werden, wie aus einem Kommissionsbericht vom Freitag hervorgeht. Strafbar wäre demnach der vorsätzliche Verkauf oder die aktive Weitergabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie von Schnaps an solche unter 18 Jahren. (Quelle: Basler Zeitung, 22.10.10) unser Online-Kommentar: Allerorten beklagt die Polizei den zunehmenden Stress in Verbindung mit Alkohol und Gewalt, sie sei am Anschlag. Nun soll die Entlastung durch Reduzierung der einschränkenden Gesetze erfolgen, deren Vollzug nicht kontrolliert werden könne. Dabei wird auch auf ein koordiniertes Vorgehen mit dem Nachbarkanton verzichtet. Dem Jugendschutz wird damit sicher nicht gedient. Das Volk hat das Nachsehen.

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Geldbuße für Weitergabe von Alkohol an Jugendliche

Freitag 2. Oktober 2009 von htm

Fürth, D, will künftig mit hohen Geldbußen die Weitergabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche stoppen. Die erste Lektion habe das Rechtsamt zwei Heranwachsenden während der Michaelis-Kirchweih erteilt: 400€ Bussen. (Quelle: Google Alkohol Alert, 2.10.09) donaukurier.de, 1.10.09

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