Baselland: Alkohol Testkäufe ja, Verzeigung nein
Mittwoch 1. Juli 2009 von htm
Obwohl das Baselbieter Kantonsgericht Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche als unzulässige verdeckte Ermittlung beurteilte hatte, führt die Sicherheitsdirektion Baselland weiterhin Testkäufe durch. Sie verzichtet jedoch vorderhand auf Verzeigungen. Sie kann aber verwaltungsrechtliche Massnahmen ergreifen. Diese reichen von der Verwarnung über Auflagen bis zum Entzug der Bewilligung für den Alkoholverkauf. (Quelle: Google Alkohol News, 1.7.09) Basler Zeitung online, 30.6.09 (mit unserem Kommentar) Kommentar: Der Entzug einer Alkohollizenz würde die Testergebnisse schlagartig verbessern.
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