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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Kein Alkohol nach Unfall

Mittwoch 19. Januar 2011 von htm

Wer nach einem Unfall ein Schlückchen „Nerven-Balsam“ in Form von Alkohol nimmt, verliert womöglich seinen Versicherungsschutz.
Auch wenn nach einem Unfall der Schock meist tief sitzt, sollte auf einen Schluck Alkohol zur Beruhigung verzichtet werden. Genehmigt sich der Autofahrer dennoch ein Gläschen, verliert er womöglich seinen Versicherungsschutz. Das entschied das Kammergericht Berlin, wie die Deutsche Anwaltshotline jetzt mitteilt. (Quelle: Google Alkohol News, 18.1.11) focus.de, 18.1.11

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Autoversicherung: Alkohol im Blut gefährdet Versicherungsschutz

Freitag 14. Januar 2011 von htm

Um eventuelle Fahrzeugschäden abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Kaskoversicherung. Wer allerdings einen Schaden unter Alkoholeinfluss verursacht, kann sich auf diesen Schutz nicht mehr verlassen. Und das bereits bei geringen Promillewerten. (Quelle: Google Alkohol News, 13.1.11) check24.de, 13.1.11

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Der Versicherungsschutz wackelt bei Alkohol auf der Skipiste

Freitag 15. Januar 2010 von htm

Nach ein paar Stunden im Schnee und mehreren Abfahrten gönnt sich mancher Hobbysportler einen Jagertee oder andere alkoholische Getränke. Ob es sich damit „besser“ fahren lässt, ist eher fraglich. Denn Alkohol im Blut ist nicht nur den Versicherungen ein Dorn im Auge, sondern wirkt in Kombination mit Kälte auch nicht gerade gesundheitsfördernd. Das scheint viele aber nicht zu interessieren. Für sie gehört ein Schlückchen zum guten Ton. (Quelle: Google Alkohol Alert, 14.1.10) ansahl.com, 13.1.10

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