Verhaltensbedingte Kündigung und Alkohol
Sonntag 23. August 2009 von htm
Alkohol und / oder Drogen sollten Sie im Betrieb nicht dulden. Auswirkungen auf Betriebsklima, Arbeitsqualität und Sicherheit sind sonst vorprogrammiert. Wenn nichts anderes hilft, hilft evtl. eine verhaltensbedingte Kündigung. (Quelle: Google Alkohol Alert, 23.8.09) vnr.de, 21.08.09 mit unserem Kommentar
Kategorie: Allgemein, Arbeitsplatz, Früherkennung, Internationales, Verhaltens-Präv. | Keine Kommentare »