Freitag 2. Dezember 2011 von htm
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11.10.2011 (Az.: VI ZR 46/10) über einen Fall entschieden, bei dem erheblich alkoholisierter Autofahrer mit einem Mietwagen einen Totalschaden verursachte und den gesamten Schaden tragen sollte. In dem Mietvertrag war eine undifferenzierte Haftungsvereinbarung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geregelt, wonach der Fahrer den gesamten Schaden tragen sollte. Der BGH hat entschieden, dass diese Klausel unwirksam sei, weil es auf den Grad des Verschuldens ankomme. In dem zugrunde liegenden Fall fuhr der Autofahrer nach einem Streit mit seiner Ehefrau und einem Kneipenbesuch mit einem Mietwagen stark alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit gegen einen Baum. … (Quelle: Google Alkohol News, 1.12.11) schadenfixblog.de, 28.11.11
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Freitag 1. Januar 2010 von htm
Tödlicher Unfall nach Schichtende verwirkt Anspruch auf Hinterbliebenenrente der Ehefrau. Trinkt ein Schiffslotse in der Silvesternacht während seiner Schicht Alkohol und verunglückt auf der anschließenden Nachhausefahrt tödlich und erwiesenermaßen aufgrund von Trunkenheit am Steuer, hat die hinterbliebene Ehefrau keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente durch die Unfallversicherung. Dies entschied das Bundessozialgericht. (Quelle: Google Alkohol Alert, 31.12.09) recht-gehabt.de, 31.12.2009
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Mittwoch 9. Dezember 2009 von htm
Wie wir am 17. Okt. 09 meldeten, hatte die Polizei den serbischen Präsidenten Boris Tadic wegen seiner Siegesfeier im Fussballstadium angezeigt. Er hatte die WM-Qualifikation und den Sieg über Rumänien mit Alkohol gefeiert, was im Stadion verboten ist. Nun wurde er, die Sportministerin und der Vorsitzende des Stadtparlaments durch einen Belgrader Amtsrichter zu einer Geldstrafe von je 620 Franken verurteilt. (Quelle: Tages-Anzeiger, 9.12.09)
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Samstag 28. November 2009 von htm
Das Amtsgericht Hochdorf verurteilte einen Autolenker, der 2007 auf der A2 betrunken einen Unfall mit vier Toten und mehreren Schwerverletzten verursacht hatte zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, die aber zugunsten einer stationären psychiatrischen Behandlung aufgeschoben wird. (Quelle: NZZ, 27.11.09)
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Mittwoch 9. September 2009 von htm
Mühlhausen – Weil er betrunken mit seinem Auto einen Unfall gebaut hat, ist der Ex-Polizeichef von Mühlhausen zu 2400 Euro Geldstrafe und einem Fahrverbot von weiteren neun Monaten verurteilt worden. Der Polizist, der seit 2006 die Polizeiinspektion Mühlhausen kommissarisch leitete, hatte im Mai auf der Umgehungsstraße Bad Langensalza mit einem Blutalkoholwert von mehr als 1,1 Promille einen Unfall mit kleinem Schaden an der Leitplanke verursacht. Seither ist er krank geschrieben. (Quelle: Google Alkohol Alert, 9.9.09) freies-wort.de, 8.9.09
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Mittwoch 2. September 2009 von htm
Die Neuenburger Ex-Politikerin Valérie Garbani ist von einem Polizeigericht in Neuenburg verurteilt worden. Sie hatte in einer Disco randaliert. Garbani muss für die Gemeinschaft arbeiten sowie Busse und Gerichtskosten zahlen. Eine frühere bedingte Strafe in einem ähnlichen Fall muss sie nicht antreten. (Quelle: Tages-Anzeiger, 1.9.09) Kommentar: Im gedruckten Tages-Anzeiger wird berichtet, sie hoffe auf ein ruhigeres Leben. Um das geniessen zu können, sollte sie unbedingt ihre Alkoholprobleme in den Griff kriegen, d.h. eine Therapie durchstehen.
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Donnerstag 30. Juli 2009 von htm
Online-Kommentar zu „Suchtexperte kritisiert Freiburger Alkohol-Urteil“ in WELT-ONLINE, 29.7.09
Kontrabass:
Einen gewissen präventiven Effekt hat ein lokales Alkoholverbot schon, schränkt es doch den Konsum und die Gewalt etwas ein. Aber man muss sich klar sein, dass es nur Symptombekämpfung ist, um die andern Passanten zu beruhigen. Solange die Regierung nicht auf die Fachleute hört und endlich wirksame Massnahmen beschliesst, wird sich nicht viel ändern. Nur der Druck der mässig Konsumierenden, die angeblich ja in der Mehrzahl seien, zusammen mit der Polizei und dem Gesundheitspersonal könnte einer Regierung Mut machen, gegen die Alkoholindustrie und die Werbebranche aufzustehen. Bis es soweit ist, nehmen wir alle die gewaltigen Schäden und Kosten in Kauf. Da die Bevölkerung wenig bis falsch informiert ist, wird es noch lange dauern. Die Alkohollobby kann entspannt zuschauen und ihre Gewinne kassieren. Mehr Infos auf https://www.alkoholpolitik.ch.
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Sonntag 5. Juli 2009 von htm
Der Kneipier hatte sich nur Wasser einschenken lassen, während der 16-jährige Lukas mindestens 45 Tequila trank – und daran starb. Dafür wurde der Wirt jetzt vom Berliner Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der 28-Jährige wurde am Freitag der Körperverletzung mit Todesfolge sowie des vorsätzlichen Alkoholausschanks an Jugendliche schuldig gesprochen. (Wir haben damals berichtet.) (Quelle: Google Alkohol News, 3.7.09) sueddeutsche.de, 3.7.09 — NZZ, 3.7.09
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