D: Arbeitsrecht: Wer in der Firma Alkohol trinkt, riskiert Versicherungsschutz
Dienstag 19. Juli 2011 von htm
Nicht immer greift die Unfallversicherung des Arbeitgebers: Wer nach einer Betriebsfeier betrunken Auto fährt und einen Unfall hat, handelt fahrlässig, so ein Urteil.
Wer in der Firma Alkohol trinkt, sich hinters Steuer setzt und auf dem Nachhauseweg einen Unfall verursacht, kann den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer verlieren. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt erhält deshalb die Familie eines ums Leben gekommenen 30-Jährigen keine Hinterbliebenenrente.
Der Mann aus Hessen hatte zum Zeitpunkt des Unfalls im September 2007 auf der Heimfahrt von der Arbeit 2,2 Promille Alkohol im Blut – laut Gesetz absolut fahruntüchtig. In dem Unternehmen galt ein Alkoholverbot. Die Richter ließen eine Revision zu, wie das Gericht am Montag mitteilte. (Az: L 9 U 154/09)(Quelle: Google Alkohol News, 19.7.11)zeit.de, 18.7.11
Kategorie: Allgemein, Arbeitsplatz, Gerichtsfälle, Internationales, Verhältnis-Präv., Veröffentlichungen | Keine Kommentare »