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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

D: Arbeitsrecht: Wer in der Firma Alkohol trinkt, riskiert Versicherungsschutz

Dienstag 19. Juli 2011 von htm

Nicht immer greift die Unfallversicherung des Arbeitgebers: Wer nach einer Betriebsfeier betrunken Auto fährt und einen Unfall hat, handelt fahrlässig, so ein Urteil.
Wer in der Firma Alkohol trinkt, sich hinters Steuer setzt und auf dem Nachhauseweg einen Unfall verursacht, kann den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer verlieren. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt erhält deshalb die Familie eines ums Leben gekommenen 30-Jährigen keine Hinterbliebenenrente.
Der Mann aus Hessen hatte zum Zeitpunkt des Unfalls im September 2007 auf der Heimfahrt von der Arbeit 2,2 Promille Alkohol im Blut – laut Gesetz absolut fahruntüchtig. In dem Unternehmen galt ein Alkoholverbot. Die Richter ließen eine Revision zu, wie das Gericht am Montag mitteilte. (Az: L 9 U 154/09)(Quelle: Google Alkohol News, 19.7.11)zeit.de, 18.7.11

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Urteil: Alkohol in der Silvesternacht während der Arbeitszeit

Freitag 1. Januar 2010 von htm

Tödlicher Unfall nach Schichtende verwirkt Anspruch auf Hinterbliebenenrente der Ehefrau. Trinkt ein Schiffslotse in der Silvesternacht während seiner Schicht Alkohol und verunglückt auf der anschließenden Nachhausefahrt tödlich und erwiesenermaßen aufgrund von Trunkenheit am Steuer, hat die hinterbliebene Ehefrau keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente durch die Unfallversicherung. Dies entschied das Bundessozialgericht. (Quelle: Google Alkohol Alert, 31.12.09) recht-gehabt.de, 31.12.2009

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