www.alkoholpolitik.ch

Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Leserbrief zum toten Engländer in Wengen

Donnerstag 31. Dezember 2009 von htm

Leserbrief zu „Toter Tourist war betrunken“ im Tages-Anzeiger vom 31.12.09:
Die britische Regierung warnte ihre Landsleute, sich beim Skifahren in den Alpen zu betrinken. An Flughäfen, Bahnhöfen und sogar auf Bierdeckeln wurden Ermahnungen verbreitet, dass „Alkohol in großen Höhen schneller das Bewusstsein beeinflusst und das Gefühl für Gefahr und Kälte“ einschränken könne: „Die Reaktionsfähigkeit verlangsamt sich, rücksichtsloses Verhalten kann zu kriminellen Handlungen führen, Alkoholmissbrauch kann schlicht und einfach einen Urlaub ruinieren.“ (siehe www.alkoholpolitik.ch am 12.12.09) Dieser junge Brite hat die Warnungen überhört. Der Wirt der von ihm besuchten Bar hat allerdings auch eine Warnung überhört: Das Berner Gastgewerbegesetz verbietet in Art. 29, 1, c Abgabe und Verkauf von Alkoholika an Betrunkene. Der Engländer war ohne Zweifel schon vor seinen 2 Promillen betrunken. Die Eltern sollten den Wirt verklagen. Wozu sonst hat man denn ein solches Gesetz? Eine Verurteilung könnte ein wegweisendes Präjudiz schaffen.

Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer

Kategorie: Allgemein, Gerichtsfälle, Geschichten, Leserbriefe, Schweiz, Verhältnis-Präv. | Keine Kommentare »

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