Nächtliches Alkoholverkaufsverbot bleibt bestehen
Mittwoch 13. Oktober 2010 von htm
Karlsruhe/Konstanz – Der Verkauf von Alkohol bleibt in Baden-Württemberg in der Nacht verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag die Beschwerde einer Tankstellenpächterin aus Konstanz zurück, die sich dadurch in ihrer Berufsfreiheit verletzt sah und zudem einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz geltend machte. (Quelle: aerzteblatt.de, 12.10.10) unser Online-Kommentar: Es wäre wirklich zu begrüssen, wenn andere Bundesländer nun nachziehen würden.
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