www.alkoholpolitik.ch

Alkoholpolitik und Volksgesundheit

CH: Alkohol teurer – Damit Junge weniger saufen

Sonntag 5. Juni 2011 von htm

Widmer-Schlumpfs Schnaps-Idee.
Der Liter Bier einen Franken teurer, die Flasche Wein mehr als zwei. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf brütet über einer neuen «Lenkungsabgabe». Sie soll die Gesundheit schützen. Und unser Portemonnaie leerer machen.
Seit Monaten bastelt man in diversen Berner Amtsstuben an der Einführung einer neuen Lenkungsabgabe. Sie soll Teil des neuen Alkoholgesetzes sein, das zurzeit total revidiert wird. Die Abgabe könnte mehr als eine Milliarde Franken in die Bundeskasse spülen. Lenkungsabgaben sind Zuschläge auf den Verkaufspreis – wie etwa die CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Sie sollen das Verhalten der Konsumenten via Portemonnaie «lenken». Und natürlich die öffentlichen Kassen füllen. (Quelle: blick.ch, 5.6.11)auch 20min.ch, 5.6.11, unser Online-Kommentar: Eine Lenkungsabgabe auf allen Alkoholika ist sehr sinnvoll. Wissenschaftlich erwiesen und auch bei uns eine Erfahrungstatsache: Alcopopsteuer 2005 brachte einen Konsumrückgang auf diesen Getränken von ca 75%. Weil es keine generelle Steuererhöhung auf allen alkoholischen Getränken gab, wurde leider stark auf andere, auch selbst gemischte harte Sachen, ausgewichen. Auf der andern Seite führte die starke Reduktion der Schnapssteuer zu einem Konsumanstieg. Um einer generellen Alkoholsteuer politische Akzeptanz zu verschaffen, sollte sie als Lenkungsabgabe geplant werden. D.h. der Ertrag müsste der Prävention dienen, auch kulturelle und sportliche Breitenförderung sind Prävention. Auf www.alkoholpolitik.ch ist eine Projekt-Idee beschrieben, die einen vielleicht gangbaren Weg aufzeigt. Dann müssten Staat, Präventionsfachleute und Medien der Bevölkerung klarmachen, dass es mit einer Alkoholsteuer nur gewinnen kann. (Siehe auch unsern pendenten Leserbrief)

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D: Weniger Fahranfänger in Unfälle verwickelt

Dienstag 16. November 2010 von htm

Die Einführung des absoluten Alkoholverbots für Fahranfänger hat offensichtlich Erfolg: Die Unfallzahlen und Alkoholverstöße gingen merklich zurück.
Seit dem 1. August 2007 gilt für Fahranfänger: Sie dürfen keinen Schluck Alkohol trinken, wenn sie am Steuer sitzen. (getrunken haben, htm) Laut Gesetz handelt derjenige ordnungswidrig, der in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Einer neuen Studie zufolge wirkt diese Regelung. ..(Quelle: Google Alkohol News, 15.11.10) zeit.de, 15.11.10

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