Mittwoch 16. März 2011 von htm
Polizeibeamte dürfen bei betrunkenen Autofahrern notfalls auch ohne einen Richter eine Blutentnahme anzuordnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt.
Den Verfassungsrichtern zufolge muss eine Blutentnahme zwar grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden. Wenn aber kein Richter erreicht werden kann, dürfen auch Polizeibeamte oder die Staatsanwaltschaft die Blutentnahme veranlassen (AZ: 2 BvR 1596/10 und 2 BvR 2346/10). (Quelle: Google Alkohol News, 15.03.11) augsburger-allgemeine.de, 15.03.11
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Dienstag 13. Oktober 2009 von htm
Dass das Opfer der Heddernheimer U-Bahnschlägerinnen 2,4 Promille Alkohol im Blut hatte, muss nach Aussage der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt „auf jeden Fall berücksichtigt werden und in die Bewertung einfließen“. Mit diesem Alkoholgehalt seien die meisten Menschen „erheblich betrunken“, sagte Doris Möller-Scheu. Der Wert spiele „eventuell eine Rolle, wie schnell jemand umfällt“. (Quelle: Google Alkohol News, 13.10.09)fr-online.de, 12.10.09
Kategorie: Allgemein, Gerichtsfälle, Gewalt/Kriminalität, Internationales, Jugend, Verkehr |
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Samstag 27. Juni 2009 von htm
Bei der Zulässigkeit verdeckter Alkohol- Testkäufe durch Jugendliche kommt es nun doch nicht zur Klärung durch das Bundesgericht: Dieses ist auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Baselland nicht eingetreten. (Quelle: Google Alkohol News, 27.6.09) Basler Zeitung, 26.6.09 Kommentar: Da vom Bund keine gesetzliche Grundlage zu erwarten ist, müssen wieder die Kantone vorangehen. Wieder geht wertvolle Zeit verloren.
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