Sonntag 4. Juli 2010 von htm
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat jetzt nach einer Verfassungsbeschwerde (AZ 2 BvR 1046/08) am 11.06.2010 den Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben gestärkt.
Es hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem in einem Ermittlungsverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt das Amtsgericht Schwabach der betroffenen Autofahrerin die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen hatte und das Landgericht Nürnberg-Fürth die gegen den betreffenden Beschluss eingelegte Beschwerde zurückwies. (Quelle: Google Alkohol News, 3.7.10) lawbike.de
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Donnerstag 4. März 2010 von htm
Niedersachsen will Gesetzentwurf zur Abschaffung des Richtervorbehalts für Blutentnahmen bei Alkoholkontrollen vorlegen. Nach dem Willen des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) soll der Richtervorbehalt für Blutentnahmen (§ 81a StPO) bei Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr entfallen. «Einen entsprechenden Gesetzentwurf werden wir im Niedersächsischen Justizministerium kurzfristig erarbeiten», kündigte er am 03.03.2010 in Hannover an, wie das Niedersächsische Justizministerium mitteilt. In einem Flächenland wie Niedersachsen sei das Abwarten einer richterlichen Entscheidung mit unvermeidbaren zeitlichen Verzögerungen verbunden, die wegen des Blutalkoholabbaus einen Beweismittelverlust zur Folge haben könnten. «Der Richtervorbehalt darf aber nicht zum Freifahrtschein für Alkohol- oder Drogensünder werden», so Busemann. (Quelle: Google Alkohol Alert, 3.3.10) rsw.beck.de, 3.3.10
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