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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

D: Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen, Urteil

Freitag 25. Februar 2011 von htm

Das Bundesarbeitsgericht verwies die Klage des Mannes, der sich aufgrund religiöser Gründe weigerte Alkohol in Verkaufsregale zu räumen, wegen unzureichender Faktenlage zurück an das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Das Landesarbeitsgericht muss nun klären, ob die ungelernte Hilfskraft nicht anderswo in der Filiale hätte eingesetzt werden können. Einen Vergleich lehnte der Anwalt des Klägers ab. (Quelle: Google Alkohol News, 24.02.11) rtl.de, 24.02.11 (wir berichteten am 22.2.11)

Kategorie: Allgemein, Arbeitsplatz, Gerichtsfälle, Internationales, Religion und Alkohol | Keine Kommentare »

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