Polizisten-Frage nach Alkohol am Steuer noch keine Vernehmung
Mittwoch 6. Januar 2010 von htm
Die Frage eines Polizisten an einen Autofahrer, ob dieser Alkohol getrunken habe, ist noch keine formelle Vernehmung, die eine Rechtsbelehrung voraussetzt. Entsprechend kann die Antwort auch im weiteren Verfahren gegen den Betroffenen verwertet werden und den Ausgangspunkt für seine Verurteilung bilden, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht. (Quelle: Google Alkohol Alert, 5.1.10) kostenlose-urteile.de, 4.1.10
Kategorie: Allgemein, Gerichtsfälle, Internationales, Verhältnis-Präv., Verkehr | Keine Kommentare »