Underberg darf mit wohltuender Wirkung werben
Mittwoch 24. März 2010 von htm
Underberg: „Bei Auslobungen handelt es sich nicht um gesundheitsbezogene Aussagen“
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Beschwerde gegen Underberg zurückgewiesen. Der Spirituosenhersteller darf mit Slogans wie „appetitanregend und verdauungsfördernd“ werben – obwohl der Magenbitter 44 Prozent Alkohol enthält.
Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie versuchte, eine einstweilige Verfügung wegen unerlaubter Werbung zu erwirken, dies ist nicht gelungen. Das Gericht fand, das Unternehmen werbe schon seit Jahrzehnten auf diese Weise. Eile sei daher nicht geboten. Der Entscheid bleibe dem am Landgericht Kleve anhängigen Hauptsacheverfahren vorbehalten, eventuell dem Europäischen Gerichtshof. (Quelle: Google Alkohol Alert, 23.3.10) spiegel.de,23.3.10 Kommentar: Es ist makaber, dass auf den Verband der Spirituosen-Industrie gewartet werden musste, bis dieser Werbeunfug eventuell abgestellt werden kann, der medizinisch völlig unhaltbar ist.
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