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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

D: Kosten für Unfall auf dem Arbeitsweg steuerlich absetzbar

Dienstag 19. Januar 2010 von htm

Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Verkehrsunfall hat, kann die Kosten steuerlich absetzen. Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten ist, dass der Unfall bei einer beruflich veranlassten Fahrt passiert ist. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin. Wer hingegen aus privaten Gründen einen größeren Umweg gefahren ist oder Alkohol getrunken hat, verliert den Anspruch auf die Steuerminderung. (Quelle: Google Alkohol Alert, 18.1.10) welt.de, 18.1.10

Kategorie: Allgemein, Internationales, Verhältnis-Präv., Verkehr | Keine Kommentare »

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