Neue MPU Richtlinien für Laboruntersuchungen (Alkohol/Drogen)
Freitag 15. Januar 2010 von htm
Ab dem 1. Januar 2010 lichtete sich der MPU-Dschungel für Kraftfahrer, die ihren Führerschein wegen Drogen oder Alkohol am Steuer verloren haben und nun eine medizinisch-psychologische Untersuchung ( MPU ) ablegen müssen. Alle Labore, die im Rahmen der MPU Alkohol- und Drogenscreenings durchführen, müssen nun den neuen allgemein gültigen Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) genügen. Diese wurden bereits am 1. Juli 2009 veröffentlicht und sind nun mit dem Ende der Übergangsfrist für alle Laboratorien bindend. Die Labore müssen für jede getestete Substanz und jedes angewendete Nachweisverfahren nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Toxikologie akkreditiert sein. (Quelle: Google Alkohol Alert, 14.1.10) pressemitteilungen-online.de, 13.1.10
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