CH: Alkohol-Grenzwert für Freizeit-Kapitäne
Samstag 23. Oktober 2010 von htm
In der Bahnreform 2.2 will sich der Bundesrat auch die Kompetenz geben lassen, für die private Binnenschifffahrt einen Alkohol-Grenzwert für Bootsführer festzulegen. Zwar ist bereits heute das Führen eines Schiffes im angetrunkenen Zustand untersagt. Einen Grenzwert gibt es aber nur für die kommerzielle Schifffahrt (0,1 Promille) sowie auf dem internationalen Bodensee. (Quelle: NZZ, 20.10.10 online, 21.10.10 print)
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