Das Bundesgericht erlaubt kantonale Sondersteuern auf Alkohol
Samstag 11. Juli 2009 von htm
Die Kantone sind befugt, eine Sondersteuer auf den Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen zu erheben. Das Bundesgericht hat eine Neuregelung aus dem Kanton Waadt abgesegnet und die Beschwerden von Coop, Denner und Globus abgewiesen. Der Waadtländer Grosse Rat hatte im Oktober 2006 eine Sondergewerbesteuer auf alkoholische Getränke zum Mitnehmen eingeführt. Die Abgabe für die Händler beträgt 0,8 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der letzten zwei Jahre. (Quelle: Tages-Anzeiger, 11.7.09) Medienmitteilung des Bundesgerichts, 10.7.09 Kommentar: Es wäre gut, wenn andere Kantone folgen würden. Vielleicht entschliesst sich der Bund auch irgendwann, diese Steuern zu vereinheitlichen. Nötig wären natürlich Steuersätze mit präventiver Wirkung.
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