Donnerstag 9. Juni 2011 von htm
Das nächtliche Alkohol-Verkaufsverbot im Kanton Bern wird nicht ausgedehnt. Mit 75 zu 67 Stimmen hat der Grosse Rat am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss von Andreas Blaser auch als Postulat abgelehnt.
Blaser (SP/ Steffisburg) forderte ein Alkohol-Verkaufsverbot zwischen 21 Uhr abends und 7 Uhr morgens. Er verwies auf das Beispiel des Kantons Genf: Dort habe sich das seit 2005 geltende nächtliche Verkaufsverbot als wirksame Präventionsmassnahme erwiesen.
Sprecher von SVP, FDP und BDP hielten entgegen, das Verkaufsverbot löse das Problem nicht, schade aber dem Gewerbe. «Jugendschutz ja, aber nicht auf Kosten der KMU», mahnte etwa Moritz Müller (SVP/Bowil). Wichtiger seien regelmässige Kontrollen und Präventionsmassnahmen. …(Quelle: Google Alkohol News, 9.6.11) derbund.ch, 08.06.11 unser Online-Kommentar: Es gibt keine wirksame Alkoholprävention, die nicht der Alkoholindustrie schadet. Schadenrückgang heisst auch Konsumrückgang. Darum plädiert die Weltgesundheitsorganisation immer wieder, dass Alkoholprävention ohne die Industrie geplant werden müsse. Diese ist nur an ihrem Umsatz interessiert.
Gerade die bürgerlichen Parteien lehnen erfahrungsgemäss alle wirksamen Massnahmen ab.
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Dienstag 7. September 2010 von htm
Zeitliche und örtliche Verkaufseinschränkungen für alkoholische Getränke stellen ein wirksames Instrument der Prävention dar. Dies zeigt eine Studie von Sucht Info Schweiz. Seit 2005 gilt im Kanton Genf für Läden nachts ein Alkoholverkaufsverbot, und Tankstellen sowie Videotheken dürfen generell keinen Alkohol mehr verkaufen. Die Untersuchung im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt die positiven Auswirkungen auf das Rauschtrinken Jugendlicher und junger Erwachsener. (Quelle: Pressemitteilung der Sucht Info Schweiz, 7.9.10)
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Samstag 6. März 2010 von htm
In Süddeutschland darf seit dieser Woche zwischen 22 und 5 Uhr in den Läden kein Alkohol mehr verkauft werden. Bei uns geht der Kanton Genf auch schon so weit. Dort gilt ein Verkaufsverbot für Alkohol in den Läden zwischen 21 und 7 Uhr.
Auch in anderen Teilen der Schweiz, ist man an diesem Thema dran. Der Kanton Basel-Stadt verbietet zwischen 0 und 7 Uhr den Verkauf von Bier und Wein an unter 18-Jährige. Auch in Restaurants. Und Neuenburg erlaubt den Verkauf von Alkohol erst ab 9 Uhr in den Läden. Zudem haben die SBB vor rund zwei Jahren den Verkauf von Alkohol zwischen 22 und 7 Uhr auf den Bahnhofsarealen unterbunden. (Quelle: Google Alkohol Alert, 5.3.10) blick.ch, 5.3.10 mit unserem Online-Kommentar
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