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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Alkohol-Testkäufe in der Region Hannover, 3. Phase

Freitag 2. April 2010 von htm

Jeder Dritte in der Region Hannover verkauft Alkohol an Jugendliche. Das ist das Ergebnis der dritten Phase an Alkohol-Testkäufen, die die Region Hannover jetzt in 15 Kommunen abgeschlossen hat. In 33,6 Prozent der Fälle erhielten die minderjährigen Testkäufer das verlangte Getränk. Besonders auffällig: Bei fast der Hälfte der Fälle, in denen Alkohol verkauft wurde, verlangten die Verkäuferinnen oder Verkäufer vorher den Personalausweis. Dennoch ging die Flasche über den Tresen. „Viele schauen einfach nicht richtig hin oder rechnen falsch“, stellt Bettina von Domarus fest, die sich als Regionsmitarbeiterin um den gesetzlichen Jugendschutz kümmert. (Quelle: Google Alkohol Alert, 2.4.10) fd-regionhannover.de, 1.4.10 mit unserem Online-Kommentar: Die Bemühungen um die Durchsetzung der Jugendschutzgesetze in dieser Region sind sicher lobenswert. Die mehrfachen Kontrollen zahlen sich aus. Allerdings stellt sich die Frage, ob nur auf Spirituosen und Mixgetränke getestet wurde. Auch in Bayern war dies der Fall. Wenn auch Vergorenes eingekauft wird, könnte der Erfolg vielleicht geringer sein. Will man keine Jugendliche unter 16 als Testpersonen einsetzen?

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Online-Kommentar: Kinder vor Alkohol schützen

Donnerstag 21. Januar 2010 von htm

Die Bilder in den Medien von haltlos betrunkenen Jugendlichen erschrecken viele Eltern. Es scheint, dass das exzessive Komasaufen bei Kindern und Jugendlichen äußert populär ist. Hundertprozentig können Eltern ihre Kinder nicht vor Alkohol schützen. Aber mit unseren Tipps helfen Sie Ihren Kindern, den Verlockungen des Alkohols selbstbewusst zu widerstehen. (Quelle: Google Alkohol Alert, 20.1.10) vnr.de, 20.10.10
Online-Kommentar: 1981 gab ich als wahrscheinlich erster eine Eltern-Information heraus mit solchen Ratschlägen, weil die entsprechenden Eltern-Abende der Suchtprävention die Eltern ziemlich ratlos zurückliessen. Hier ein paar Punkte daraus:

Sie werden nie Gewissheit haben, dass Ihr Kind vom Drogenkontakt verschont bleibt, aber Sie können Ihrerseits die Möglichkeiten vorzubeugen, 100prozentig ausnützen und das in Ihrer Macht Liegende tun, wenn Sie nur wollen!
Einige Vorschläge werden für Sie wahrscheinlich neu sein, vielleicht sogar zum Widerspruch herausfordern, was beim heutigen Informationsstand der Bevölkerung nur natürlich wäre…(Heute noch genau so)
– Verführen Sie nicht die eigenen Kinder zum Alkoholkonsum, wie es bei Familienfesten oft vorkommt.
– Denken Sie daran, dass ein Alkoholvorrat in der Wohnung (Hausbar) oder im Keller die Kinder in Ihrer Abwesenheit zum Neugierkonsum verleiten kann.
– Erziehen Sie Ihre Kinder zu kritischem Konsumieren, zum Verzichtenlernen, zum Mut, zur eigenen Meinung in der Gruppe zu stehen. Vergessen Sie auch hier das eigene Beispiel nicht.
– Bleiben Sie mit Ihren Kindern im Gespräch. Versuchen Sie, Drogenprobleme, die durch Massenmedien oder in der Nachbarschaft bekannt werden, sachlich zu diskutieren.
– Halten Sie guten Kontakt mit dem Lehrer Ihrer Kinder.
– Helfen Sie, wenn die Möglichkeit besteht, bei den Vorbereitungen von Klassenlagern und Schülerfesten mit.
– Fordern Sie Lehrer, Behörden und Politiker auf, in der Schule ein Klima zu schaffen, das frei ist von Alkohol, Tabak und andern Drogen.
– Denken Sie daran, dass auch Ihr eigenes Freizeitverhalten bewusst oder unbewusst ein wichtiger Miterzieher sein kann.
– Lenken Sie die Freizeitgestaltung Ihrer Kinder behutsam. Schicken Sie Ihre Kinder nur in Vereine, die keine ausgesprochene Drogengefahr bedeuten. Besondere Vorsicht ist leider bei gewissen Sportvereinen nötig. (Heute besonders über: Alkoholsponsoring) Lernen Sie die Leiter persönlich kennen und halten Sie Kontakt zu Ihnen.
– Schicken Sie Ihre Kinder nach Möglichkeit in eine gute, alkoholfrei lebende Jugendgruppe. Helfen Sie beim Aufbau einer neuen Gruppe mit, falls keine vorhanden ist.
– Unterstützen Sie alle politischen Vorstösse, die den Konsum der legalen und illegalen Drogen einschränken, z.B. Getränke- und Tabaksteuern, Werbeverbote, Jugendschutzgesetze, Bedürfnisklausel in Wirtschaftsgesetzen, Preisgestaltung in Restaurants (alkoholfreie Getränke sollten billiger sein als Bier), usw.
– Wählen Sie keine Politiker, die wirtschaftliche Interessen über Aspekte der Volksgesundheit stellen oder sogar direkt Alkohol- oder Tabakwerbung betreiben.
– Unterstützen Sie Zeitungen, die trotz der Drogenwerbung versuchen, die Pressefreiheit in ihrem Bereich zu retten.
– Unterstützen Sie Bestrebungen, die Sozial- und Präventivmedizin zu stärken.

Sie sehen, in 29 Jahren kein Fortschritt. Dank Falschinformation und alkoholfreundlicher Politik.

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Zum Vollzug von Jugendschutzgesetzen in USA und Deutschland

Montag 4. Januar 2010 von htm

Ein spontan uns zugestellter Erlebnisbericht mit der Erlaubnis der Wiedergabe:
Die nachfolgend aufgeführten Geschichten habe ich mit meiner Frau persönlich erlebt. Die Geschichte mit der Kassiererin kann Ihnen jeder bestätigen, der in USA eine Flasche Wein gekauft hat und an der Kasse eine Kassiererin fand, die unter 20 Jahren war.

1) Meine Tochter, seinerzeit 19 Jahre, heiratete einen amerikanischen Staatsbürger(GI), ebenfalls 19 Jahre. Nach 1 Jahr haben wir die beiden in Michigan/USA besucht. Sie waren damals 20. Als ich am 2. Tag mit meiner Frau einkaufen gehen wollte, bat mich mein Schwiegersohn ganz verschämt, ihm etwas mitzubringen, er würde so gerne mal wieder einen Whisky trinken. Auf mein verdutztes Gesicht hin teilte er mir mit, er könne nirgends einen Tropfen Alkohol bekommen, weil er noch keine 21 sei. Ich erfüllte ihm diesen Wunsch ausnahmsweise, erfuhr aber später, dass ich mich strafbar gemacht hatte, und wäre dies aufgefallen, ich sofort ausgewiesen worden wäre.
So werden die „Gesetze gegen Alkoholmissbrauch“ in USA befolgt.

2) Bei meinem zweiten Besuch in USA passierte mir folgendes: Ich besuchte mit meiner Frau gerne die dortigen Nationalparks und Stateparks. Der Eintritt kostete zwischen 15 und 25 $. (Damals kostete der Dollar ca 4,20 DM.) Man konnte auch ein sogen. „State-Ticket“ für 60$ (ca 250 DM) kaufen, mit dem man alle Parks in Michigan besuchen konnte, was wir auch taten. Am Eingang des ersten Park sahen wir ein Schild: „No Alkohol, no Litter“. Also kein Alkohol und keine Abfälle. Nachdem wir unser Zelt aufgebaut hatten, und ein kleines Feuer in der Feuerstelle brannte, grillten wir unsere Würstchen und ich trank eine Flasche Bier. Es war weit und breit niemand zu sehen. Plötzlich trat aus einem Gebüsch ein Ranger hervor und stellte einen Strafzettel über 200 $ aus. Erst nach einer halbstündigen Diskussion mit meiner Tochter, sie hatte glaubhaft gemacht, dass ich kein Wort englisch verstehen würde und das Verbotsschild nicht gesehen und auch nicht verstanden hätte, wurde uns die Strafe erlassen. Wir mussten jedoch unser Dauerticket abgeben und den Park sofort verlassen.
So werden die „Gesetze gegen Alkoholmissbrauch“ in USA befolgt.

3) Vor 3 Jahren besuchten wir unsere Tochter, inzwischen 40, mal wieder in den USA-NH. Beim Einkauf wollten wir u.a. eine Flasche Rotwein mitnehmen. Unser Einkauf lag auf dem Transportband vor der Kasse. Die Flasche wurde immer wieder von der jungen Kassiererin durch andere Waren oder mit dem Ellenbogen zurückgeschoben. Als alles, bis auf den Wein registriert war, rief unsere Kassiererin eine ältere Kollegin zur Kasse. Auf unsere Frage, was das zu bedeuten habe, wurde uns mitgeteilt, unsere Kassiererin sei erst 20 und sie dürfe doch die Flasche mit Wein nicht anfassen.
So werden die „Gesetze gegen Alkoholmissbrauch“ in USA befolgt.

4) Mein Großsohn studiert in New Hampshire und wohnt auf dem Universitätscampus. An seinem 22. Geburtstag fand auf seinem Zimmer eine Geburtstagsparty statt. Es wurde auch Alkohol getrunken. Als im Nachhinein bekannt wurde, dass er einem 19-jährigen Zimmernachbarn Bier angeboten hatte, wurde er sofort von der Highschool verwiesen. Nur nach Entschuldigungen und Bitten der Eltern und Kommilitonen durfte er sein Studium fortsetzen, jedoch nicht mehr auf dem Campus wohnen. Unabhängig davon, wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.
So werden die „Gesetze gegen Alkoholmissbrauch“ in USA befolgt.

Gestern sah ich im Fernsehen eine Übertragung der Sylvesterfeier in New York. Es waren etwa 200 000 Gäste gekommen und es herschte eine Bombenstimmung. Nur ganz nebenbei wurde erwähnt, dass auf dieser Veranstaltung ein Alkoholverbot bestand. Können Sie sich so etwas in Deutschland vorstellen? Anschließend wurde von der Veranstaltung in Berlin gesprochen und mitgeteilt, dass einige hundert, meist Jugendliche, mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden mußten.
So werden die „Gesetze gegen Alkoholmissbrauch“ in Deutschland befolgt.

Persönlich erlebt von
Ilse und Otto Dietrich

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BundesForum Kinder- und Jugendreisen klagt an

Dienstag 4. August 2009 von htm

BundesForum Kinder- und Jugendreisen verurteilt Alkoholexzesse bei Reisen scharf / Branchenverband fordert strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und anderer Regelungen. Bei den Reisen dieser Unternehmen wurde harter Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt. Bei einigen Partys soll es laut Eltern und Teilnehmern sogar zum “Komasaufen”,also zum exzessiven Konsum von hochprozentigen Getränken, gekommen sein …(Quelle: Google Alkohol News, 2.8.09) PRESSEMITTEILUNGEN, 2.8.09 Kommentar: Wenn Eltern ihre Kinder in Ferienlager von Abstinenten-Jugendverbänden geben, haben sie kein solches Risiko. Adressen bei unsern Links.

Kategorie: Allgemein, Internationales, Jugend, Veranstaltungen, Verhaltens-Präv. | Keine Kommentare »

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