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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

CH: Händler und Gewerkschaften wollen sorglose Alkoholverkäufer schonen

Dienstag 22. Februar 2011 von htm

Das Personal an der Kasse soll beim illegalen Alkoholverkauf an Minderjährige straflos ausgehen.
Testkäufe zeigen: Minderjährige kommen in einem von drei Fällen problemlos an Alkohol.
Die Rechtslage ist eindeutig: Wein und Bier dürfen in der Schweiz nur an Jugendliche über 16 verkauft werden, für die Abgabe von Spirituosen liegt das Schutzalter bei 18 Jahren. Wesentlich komplizierter ist die Frage, was geschieht, wenn jemand gegen diese Vorschriften verstösst. Und das kommt, trotz Fortschritten in den letzten Jahren, immer noch häufig vor: 2009 kamen Minderjährige bei jedem dritten Testkauf ungehindert an Alkohol. Kontrollen in Bergrestaurants ergaben kürzlich für das sorgloseste Skigebiet in Flims GR eine Missbrauchsquote von 90 Prozent. … (Quelle: Tages-Anzeiger, 22.02.11) Kommentar: Die Unterstützung der Gewerkschaften für ihre Mitglieder ist verständlich. Es wäre auch mehr erfolgversprechend, wenn der Besitzer zur Kasse gebeten würde, mit Folgen bis zum Lizenzentzug im Wiederholungsfall. Ohne Aussicht auf schmerzhafte Strafen würden sich die Verhältnisse nicht bessern. Auch andere Gesetze müssen bekanntlich mit Strafandrohungen durchgesetzt werden. Und hier geht es immerhin um die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen.

Kategorie: Alkohol-Testkäufe, Alkoholindustrie, Allgemein, Arbeitsplatz, Erhältlichkeit, Jugend, Kinder, Politik, Schweiz, Verhältnis-Präv. | Keine Kommentare »

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