Keine Reisepreisminderung wegen Alkoholabgabe an 16Jährigen
Samstag 15. August 2009 von htm
Nicht durchsetzen konnte sich eine Urlauberin mit ihrer Forderung beim Amtsgericht Duisburg (Aktenzeichen: 27 C 1039/08) nach Reisepreisminderung bei dem Hinweis, ihr 16-jähriger Sohn habe im Hotel Alkohol zu trinken bekommen, obwohl der Veranstalter den Ausschank an Minderjährige ausgeschlossen hatte. Es sei jedoch die Pflicht der Mutter – und nicht die des Veranstalters -, «ihren Sohn dahingehend zu erziehen, dass er nicht zur Besinnungslosigkeit Alkohol zu sich nimmt», urteilte das Gericht. Mit dem Kataloghinweis darauf, dass im Hotel kein Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt wird, habe der Veranstalter nicht die Aufsichtspflicht übernommen. (Quelle: Google Alkohol Alert, 15.8.09) sueddeutsche.de, 14.8.09
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