Die stadtzürcher Polizeiverordnung im Gemeinderat
Samstag 5. Februar 2011 von htm
An der Sitzung vom letzten Mittwoch wurde u.a. das Alkoholverbot auf öffentlichen Kinderspielplätzen und der sogenannte „Botellon-Artikel“ gestrichen. Dieser sah vor, dass Personen, die öffentliches Eigentum verunreinigen, neben einer Busse auch die Instandstellungskosten zu bezahlen hätten. Beim Artikel über die Alkoholabgabe wurde die Möglichkeit verankert, bei Veranstaltungen mit hohem Gefährdungspotential den Verkauf von Bier einzuschränken. Leichtbier bleibt gestattet. Für einzelne abgegrenzte und kontrollierte Bereiche innerhalb von Gastwirtschaften können Ausnahmen bewilligt werden. (Quellen: Tages-Anzeiger und NZZ, 4.2.11) Kommentar: Wahrlich echter Konsumentenschutz! Auch den Wirten ist geholfen.
Kategorie: Alkoholindustrie, Allgemein, Gewalt/Kriminalität, Jugend, Politik, Schweiz, Sport, Verschiedene | Keine Kommentare »