D: Fahrverbot wegen Alkohol rechtfertigt keine Kündigung
Samstag 10. Juli 2010 von htm
Arbeitgeber dürfen einem als Fahrer angestellten Mitarbeiter nicht fristlos kündigen, wenn dieser aufgrund eines Alkoholverstoßes ein Fahrverbot erhalten hat. Das gilt selbst dann, wenn dieser bereits eine Abmahnung bekommen hatte.
Einem Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn zufolge (Aktenzeichen: 1 Ca 1594/08) sind immer noch die einzelnen Umstände zu berücksichtigen. Auf das Urteil weisen die Arbeitsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. (Quelle: Google Alkohol News, 9.7.10) focus.de, 8.7.10
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