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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

CH: Jugendschutz an der Wetziker Chilbi

Donnerstag 12. August 2010 von htm

Die Stadt Wetzikon will die Alkoholexzesse an der Chilbi eindämmen. Jugendliche müssen sich vor Betreten des Festgeländes ausweisen. Am Ende der Sommerferien feiert das halbe Oberland an der traditionellen Wetziker Chilbi. Dabei fliesst der Alkohol in Strömen. Immer häufiger greifen Jugendliche in den zahlreichen Bars und Festwirtschaften zur Flasche – obwohl die Abgabe von Bier und Wein an unter 16-Jährige und von Spirituosen und Alcopos an unter 18-Jährige verboten ist. Das sorgte in den vergangenen Jahren zunehmend für Unmut, Raufereien und riesige Abfallberge. (Quelle: Tages-Anzeiger, 12.8.10)

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CH: Kein Alkohol mehr über die Gasse an der Hinwiler Chilbi

Mittwoch 17. März 2010 von htm

An der Hinwiler Chilbi dürfen künftig nur noch Betreiber von Festbeizen Alkohol ausschenken. Damit will der Gemeinderat die Zahl betrunkener Jugendlicher auf dem Gelände deutlich senken. Die Gemeinde Hinwil bekommt diesen Sommer ein Chilbi-Reglement. Es soll als Weisungsgrundlage und Legitimation für Bestimmungen gegenüber den Chilbi-Vertragspartnern dienen. Ein wesentlicher Punkt darin ist das Verbot des Alkoholausschanks über die Gasse. (Quelle: Zürcher Oberländer, 17.3.10)

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