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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

CH: Das Bundesamt für Verkehr will härter gegen Hooligans vorgehen

Montag 20. Juni 2011 von htm

Sie prüfen zum Beispiel, ob in jedem Fall an der geltenden Transportpflicht festgehalten werden muss oder ob es davon Ausnahmen geben darf. Heute darf jeder, der ein Billett hat, mit dem Zug von A nach B reisen. Dieses System ist gut, es kann bei Sonderzügen aber zu Problemen führen. Es darf nicht sein, dass auf diesen Fahrten schon fast routinemässig Züge verwüstet werden – und die Fans trotzdem darauf zählen können, ins Stadion und wieder nach Hause befördert zu werden. Da sind wir als Aufsichtsbehörde gefordert und müssen den Bahnen helfen.
Wir erwägen in den Zügen gewisse Massnahmen. Zur Debatte steht zum Beispiel ein Alkoholverbot für gewisse Züge sowie Alkoholtests. Auch ein Verbot von Glasflaschen ist denkbar. Wir klären derzeit ab, was im Rahmen des Hausrechts der Bahnen schon möglich ist und was man allenfalls beschliessen müsste. Wenn nötig, werden wir Gesetzes- oder Verordnungsänderungen vorschlagen. (Quelle: Aus einem Interview der NZZ am Sonntag mit Peter Füglistaler, Chef des Bundesamtes für Verkehr. 19.6.11) Kommentar: Trauerspiel ohne Ende.

Kategorie: Allgemein, Gewalt/Kriminalität, Jugend, Schweiz, Sozialkosten, Sport, Transportation, Verhältnis-Präv., Verkehr | Keine Kommentare »

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