TOP News CH: Bundesrat will «Nachtregime» für Alkohol
Freitag 27. Januar 2012 von htm
Gemäss Bundesrat sollen der Verkauf von Alkohol nach 22 Uhr verboten werden (sda)
Mit dieser Massnahme will der Bundesrat gegen nächtliche Alkoholexzesse vorgehen. Über die geplante Gesetzesrevision wird nun das Parlament entscheiden.
In der Nacht werde mehr Alkohol konsumiert als zu anderen Tageszeiten, hält der Bundesrat in der am Freitag veröffentlichten Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes fest. Entsprechend häuften sich zu diesen Stunden die Fälle problematischen Alkoholkonsums.
Der Bundesrat schlägt deshalb ein «Nachtregime» vor: Von 22 Uhr bis 6 Uhr soll der Detailhandel keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen, und in Restaurants sollen während dieser Stunden keine Lockvogelangebote wie «happy hours» mit vergünstigten alkoholischen Getränken mehr möglich sein.
Auch in den übrigen Punkten hält der Bundesrat an den Eckwerten fest, die er vergangenen Herbst nach der Vernehmlassung beschlossen hatte. So verzichtet er vollständig auf preisliche Massnahmen. Eine eingehende Prüfung von Massnahmen gegen Billigstangebote habe gezeigt, dass gezielte Preiserhöhungen rechtlich heikel wären, schreibt der Bundesrat.
(Quelle: blick.ch, 26.01.12) Botschaft des Bundesrates, 26.01.12
Kommentar: Indem der Bundesrat auf die beste Möglichkeit zur Reduzierung des Konsums und damit der Schäden verzichtet, wird alles mehr oder weniger bleiben wie bisher. Bei der Schnapswerbung kommt er der Alkoholindustrie sogar noch entgegen. Sehr stossend ist, dass das Sportsponsoring unangefochten bleibt.
Dass das vorgeschlagene sinnvolle „Nachtregime“ durchkommt, ist noch lange nicht sicher, ist doch der Alkoholverkauf ein Hauptargument in der aktuellen Diskussion um liberalisierte Ladenöffnungszeiten, obwohl davon nie die Rede ist.
Die vorgesehenen Massnahmen im Bereich Jugendschutz sind sicher positiv (Sirupartikel, Test-Käufe, „Nachtregime“), ihre Wirksamkeit hängt aber, sofern sie überhaupt angenommen werden, weitgehend von deren Durchsetzung ab, d.h. die Kantone und Gemeinden müssten sich mehr einsetzen.
Die Neuorganisation der Eidg. Alkoholverwaltung führt dazu, dass der Bereich Prävention nachhaltig geschwächt und einmal mehr wichtiges, während Jahren erworbenes Knowhow und persönliches Engagement verloren gehen.
Die schwache Vorlage begründet der Bundesrat mit einem Rückgang des Pro-Kopf-Konsums in den letzten Jahrzehnten. Er verdrängt aber die in dieser Zeit neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die beträchtlichen gesundheitlichen Risiken u.a. bei der Entstehung von Krebs, die unsere Gesundheit wie das Gesundheitswesen massiv belasten. Sogar die Generalversammlung der WHO sah sich deshalb gezwungen, 2010 eine Resolution zu verabschieden: Für eine globale Alkoholstrategie. Die Schweiz unterzeichnete die Resolution wie alle andern 192 Mitgliedstaaten…. und statt darüber zu informieren oder sie umzusetzen, liess sie diese in den Schubladen verschwinden.
Obwohl dieser Gesetzesentwurf dem Alkoholgewerbe und der Werbebranche sehr entgegenkommt, ist mit einem harten Kampf um jede konsumvermindernde Position zu rechnen.
Kommentar der Sucht Info Schweiz, 27.01.12
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