Donnerstag 31. Dezember 2009 von htm
Leserbrief zu „Toter Tourist war betrunken“ im Tages-Anzeiger vom 31.12.09:
Die britische Regierung warnte ihre Landsleute, sich beim Skifahren in den Alpen zu betrinken. An Flughäfen, Bahnhöfen und sogar auf Bierdeckeln wurden Ermahnungen verbreitet, dass „Alkohol in großen Höhen schneller das Bewusstsein beeinflusst und das Gefühl für Gefahr und Kälte“ einschränken könne: „Die Reaktionsfähigkeit verlangsamt sich, rücksichtsloses Verhalten kann zu kriminellen Handlungen führen, Alkoholmissbrauch kann schlicht und einfach einen Urlaub ruinieren.“ (siehe www.alkoholpolitik.ch am 12.12.09) Dieser junge Brite hat die Warnungen überhört. Der Wirt der von ihm besuchten Bar hat allerdings auch eine Warnung überhört: Das Berner Gastgewerbegesetz verbietet in Art. 29, 1, c Abgabe und Verkauf von Alkoholika an Betrunkene. Der Engländer war ohne Zweifel schon vor seinen 2 Promillen betrunken. Die Eltern sollten den Wirt verklagen. Wozu sonst hat man denn ein solches Gesetz? Eine Verurteilung könnte ein wegweisendes Präjudiz schaffen.
Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer
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Mittwoch 30. Dezember 2009 von htm
Einmal mehr hinterlässt König Alkohol überall seine Spuren über die Festtage. Ein Beispiel aus der Schwei: Trotz der Warnungen der britischen Regierung (siehe „Blau auf den Skipisten“ am 12.12.09) vergnügte sich ein junger Engländer in Wengen im Berner Oberland in einer Bar. Er verliess sie um 02.00, um ins Hotel zurückzukehren und war darauf während Tagen verschollen. Nun wurde die Leiche in Lauterbrunnen als der gesuchte Myles Robinson identifiziert. Ein privater Suchtrupp, von den hergereisten Eltern aufgeboten, hatte die Leiche in felsigem Gebiet unterhalb eines Aussichtspunktes gefunden. Die Polizei war auch nach zweieinhalbtägiger Suche ohne Erfolg geblieben. (Quelle: Tages-Anzeiger, 29./30.12.09) Kommentar: Dass Alkohol im Spiel war, steht noch nicht fest, ist aber wohl anzunehmen. Womöglich wird wie bei tödlichen selbstverursachten Verkehrsunfällen auch gar nicht darnach untersucht. Nachtrag am 31.12.09: Der 23-jährige Engländer hatte 2 Promille intus. Die Eltern sollten den Wirt einklagen. Das Gastgewerbegesetz (GGG) des Kanton Bern verbietet: Art. 29, 1 Verboten sind die Abgabe und der Verkauf – c alkoholischer Getränke an Betrunkene) (Quelle: Tages-Anzeiger, 30.12.09) (Leserbrief pendent)
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