Freitag 10. Dezember 2010 von htm
Der Grosse Rat lehnte ein Alkohol-Weitergabeverbot ab und setzt auf mehr Prävention – und auf neues Bundesrecht.
Die meisten Fraktionen im Grossen Rat kritisierten das Alkohol-Weitergabeverbot als kaum praktikabel im Polizeialltag.
Basel-Stadt muss ohne neues Recht gegen jugendliche Alkoholexzesse angehen: Der Grosse Rat ist am Mittwoch auf eine Gesetzesvorlage, die ein Alkohol-Weitergabeverbot an Jugendliche gebracht hätte, nicht eingetreten. Das Gesetz hätte den vorsätzlichen Verkauf oder die aktive Weitergabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie von Schnaps an solche unter 18 Jahren unter Strafe gesetzt. (Quelle: Google Alkohol News, 9.12.10) bazonline, 8.12.10 unser Online-Kommentar:
Altbekannte Methode: Jeder gegen jeden, nur nicht für die Bevölkerung. Wenn diese „Volksvertreter“ auf Bern hoffen, sollen sie wenigstens den Advent-Aufruf für eine wirksame Alkoholpolitik unterschreiben, der nächstens veröffentlicht wird. Dies könnte etwas Druck erzeugen, dass die eidgenössischen Politiker endlich etwas Mutiges und Wirksames beschliessen.
Kategorie: Allgemein, Eltern, Erhältlichkeit, Jugend, Neues Alkoholgesetz (CH), Politik, Schweiz, Verhältnis-Präv., Verschiedene |
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Dienstag 7. Dezember 2010 von htm
Erster Bericht zur Suchtpolitik und Monitoring des Suchtbereichs Basel-Stadt 2010 erschienen: Im Jahr 2010 hat die Abteilung Sucht der Gesundheitsdienste im Auftrag des Interdepartementalen Führungsgremiums Sucht (IFS) erstmals einen Monitoringbericht (pdf, 39S., 1.3Mb) über den Suchtbereich im Kanton Basel-Stadt verfasst. Er gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Suchtbereich, fasst die wesentlichen Angebote kantonaler und privater Träger der Suchthilfe zusammen und liefert Kennzahlen hinsichtlich ihrer Nutzung im Jahr 2009. Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes. (Quelle: Infoset Newsletter Dezember 2010)
Kategorie: Allgemein, Politik, Schweiz |
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Montag 25. Oktober 2010 von htm
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Basler Grossen Rates hält an einem Verbot der Weitergabe von Alkohol an Jugendliche fest. Differenz: Im Gegensatz zum Nachbarkanton Baselland will die Basler Grossratskommission keine generelle Bewilligungspflicht für den Alkoholkauf.
Das Weitergabeverbot soll im Übertretungsstrafgesetz des Kantons verankert werden, wie aus einem Kommissionsbericht vom Freitag hervorgeht. Strafbar wäre demnach der vorsätzliche Verkauf oder die aktive Weitergabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie von Schnaps an solche unter 18 Jahren. (Quelle: Basler Zeitung, 22.10.10) unser Online-Kommentar: Allerorten beklagt die Polizei den zunehmenden Stress in Verbindung mit Alkohol und Gewalt, sie sei am Anschlag. Nun soll die Entlastung durch Reduzierung der einschränkenden Gesetze erfolgen, deren Vollzug nicht kontrolliert werden könne. Dabei wird auch auf ein koordiniertes Vorgehen mit dem Nachbarkanton verzichtet. Dem Jugendschutz wird damit sicher nicht gedient. Das Volk hat das Nachsehen.
Kategorie: Allgemein, Gewalt/Kriminalität, Jugend, Politik, Schweiz, Verhältnis-Präv. |
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