Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt betr. Blutproben
Sonntag 4. Juli 2010 von htm
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat jetzt nach einer Verfassungsbeschwerde (AZ 2 BvR 1046/08) am 11.06.2010 den Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben gestärkt.
Es hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem in einem Ermittlungsverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt das Amtsgericht Schwabach der betroffenen Autofahrerin die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen hatte und das Landgericht Nürnberg-Fürth die gegen den betreffenden Beschluss eingelegte Beschwerde zurückwies. (Quelle: Google Alkohol News, 3.7.10) lawbike.de
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