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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

CH: Lidl erhielt Alkohol-Verkaufsverbot

Sonntag 13. März 2016 von htm

Weil die Lidl-Filiale in Spiez Alkohol an Minderjährige verkauft hatte, wurde sie mit einem Alkohol-Verkaufsverbot für 2 Monate bis Ende Februar 2016 bestraft.

Quelle: Link, Berner Zeitung vom 8.1.16 / DHS Newsletter 1/2016

Unser Kommentar: a) In andern Medien habe ich diese Meldung nicht gefunden. b) So lange schon gibt es Alkoholtestkäufe mit vielen Verstössen. Das scheint nun das erste Verkaufsverbot zu sein. Es trifft, wen wunderts, eine ausländische Kette!

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CH: Minderjährige können weiterhin vielerorts Alkohol kaufen

Samstag 23. Juni 2012 von htm

Noch immer gibt es zahlreiche Verkaufsstellen, die Minderjährigen trotz Verbots Alkohol verkaufen – vor allem abends. Dies war in rund 30 Prozent der 5518 Alkoholkauftests der Fall, die letztes Jahr schweizweit und trotz umstrittener Rechtslage durchgeführt wurden.
Gegenüber dem Vorjahr hat die Zahl der Testkäufe um 12 Prozent zugenommen, wie die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) am Donnerstag mitteilte. Praktisch alle Kantone setzten mittlerweile auf dieses Instrument, um die Einhaltung des Verbots zu verbessern. Das gesetzliche Mindestalter für die Abgabe von Spirituosen liegt bei 18, für Bier und Wein bei 16 Jahren.

Im gesamtschweizerischen Durchschnitt ist die Verkaufsrate an Minderjährige letztes Jahr auf 30,4 Prozent gestiegen. 2010 hatte sie mit 26,8 Prozent den tiefsten Wert seit Beginn der Erfassung in der Schweiz erreicht, wie die EAV schreibt. Insgesamt hat sich die Situation aber insofern verbessert, als Anfang 2000 noch eine Verkaufsrate von 83 Prozent registriert wurde.

Erstmals lassen sich die Resultate nach Tageszeit der Testkäufe aufschlüsseln. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Verkaufsrate an Minderjährige liegt tagsüber bei 28 Prozent und nach 19 Uhr bei 50,5 Prozent. Am ehesten wird Jugendlichen im Eventbereich Alkohol verkauft.

Darüber hinaus zeichnet sich ein erheblicher Unterschied zwischen Detailhandel, wo eher ein Ausweis verlangt wird, und der Gastronomie ab. Dieser Aspekt muss nach Ansicht der EAV genauer untersucht und bei der Schulung des Verkaufs- und Servicepersonals berücksichtigt werden. …
(Quelle: Google Alkohol News, 21.6.12) nzz.ch, 21.6.12
Kommentar: Wie lange noch bereichert sich eine ganze Branche auf Kosten der Gesundheit unserer Jugend?

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CH: Nach Testkäufen darf im Kanton Zürich nicht gebüsst werden

Mittwoch 21. Dezember 2011 von htm

Gemäss dem revidierten Gesundheitsgesetz dürfen ab 2012 Jugendliche eingesetzt werden, um Alkohol- und Tabakverkäufer zu testen. Gebüsst werden die Verkäufer bei Verstössen aber nicht. Grund dafür: Der Testkauf ist eine verdeckte Ermittlung.

So hat es das Zürcher Obergericht in einem Fall Mitte November entschieden. Die Erkenntnisse aus den Testkäufen dürften in einem Strafverfahren nicht verwendet werden, begründete das Obergericht. Die Statthalter des Kantons Zürich haben nun entschieden, niemanden zu büssen, von dem Testkäufer Alkohol oder Tabak erhalten haben. Das teilte die Statthalterkonferenz am Dienstag mit. (Quelle: Tages-Anzeiger, 20.12.11; NZZ, 20.12.11)
unser Online-Kommentar: Was für die Alkoholpolitik als Ganzes gilt, stimmt auch für den Jugendschutz in Bezug auf Alkohol: Ein skandalöses Trauerspiel.
Die Politik weigert sich seit jeher, die Schäden zu reduzieren und die verursachende Industrie in die Pflicht zu nehmen, nach dem Prinzip, die Schäden der Allgemeinheit, die Profite der Industrie. Beim Jugendschutz gibt es immer nur Minimallösungen, die nicht genügen. Seit über 10 Jahren gibt es Testkäufe. Aber noch immer ist bei rund einem Viertel der Tests keine Einsicht der Geschäftsleute sichtbar. Gewisse Politiker und Parteien lehnen sogar die Testkäufe ab, obwohl sie sonst nicht genug davon schwärmen können, wie sehr sie ihr Land lieben.

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CH: Alkohol kaufen im Internet ist «kinderleicht»

Sonntag 20. November 2011 von htm

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung hat im Frühjahr 2011 Alkohol-Testkäufe im Internet durchführen lassen. 34 von 82 Bestellungen alkoholhaltiger Getränke konnten dabei problemlos von der minderjährigen Test-Kundschaft in Empfang genommen werden.
Das entspricht einem Anteil von 41,5 Prozent «erfolgreicher» Bestellungen, wie die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) in der jüngsten Ausgabe ihres Magazins «Alkohol und Politik» schreibt. Die übrigen 48 Versuche (58,5 Prozent) blieben erfolglos. … (Quelle: Google Alkohol News, 19.11.11) tagesschau.sf.tv, 19.11.11

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CH: Alkoholtestkäufe werden im Kanton Zürich legal

Sonntag 20. November 2011 von htm

Alkohol- und Tabaktestkäufe durch Jugendliche werden im Kanton Zürich legalisiert. Die vom Kantonsrat Ende Juni beschlossene Änderung des Gesundheitsgesetzes wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt, wie der Regierungsrat mitteilte. …l (Quelle: Google Alkohol News, 17.11.11) tagesschau.sf.tv, 17.11.11

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CH: Sportstadien und Alkohol: Anstrengungen lohnen sich

Samstag 16. Juli 2011 von htm

Seit zwei Jahren arbeitet die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) gemeinsam mit den Fussball- und Eishockeyclubs an der Verbesserung des Jugendschutzes in Bezug auf Alkohol. Kernstück dieses Projekts, das Teil des Runden Tisches über die Sicherheit im Sport und des Nationalen Programms Alkohol 2008-2012 ist, bilden die Durchführung von Alkoholtestkäufen sowie eine Erhebung umgesetzter Massnahmen im Umgang mit Alkohol. Die bisherigen Anstrengungen beginnen erste Früchte zu tragen. So sank die Alkoholverkaufsrate an Minderjährige innerhalb eines Jahres von 61,6 auf 34,4 Prozent. Die EAV wird ihr Projekt in der Sportsaison 2011-2012 fortsetzen. (Quelle: Google Alkohol News, 16.7.11) news.admin.ch, 15.7.11

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Region Hannover: Wieder viele Verstöße gegen Jugendschutz

Montag 13. September 2010 von htm

Bei der vierten Runde von Alkohol-Testkäufen in der Region Hannover haben die Kontrolleure in 36 Prozent der Fälle Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz verzeichnet. Damit stieg ihre Zahl gegenüber der vorherigen Testkaufserie um drei Prozent. (Quelle: Google Alkohol News, 13.9.10)

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CH: Wetzikon will Alkoholtestkäufe mit Konsequenzen

Samstag 11. September 2010 von htm

Im Frühjahr haben minderjährige Testkäufer in 32 Wetziker Betrieben Alkohol bestellt. 29-mal blitzten sie ab, dreimal aber waren sie erfolgreich. Diese Betriebe haben die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz missachtet und erhalten von der Stadt eine Abmahnung, also eine Verfügung, die sie 320 Franken kostet.
Gegen diese Verfügung wehrte sich ein Detaillist mit einer Einsprache. Die fehlbare Verkäuferin sei damals neu angestellt gewesen, argumentierte er. Sie habe zwar vom Verbot gewusst und auch den Ausweis der Jugendlichen verlangt. Allerdings habe sie in der Folge falsch reagiert. Der Gemeinderat wies die Einsprache ab. (Quelle: Tages-Anzeiger, 10.9.10)

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Testkäufe in der Region Hannover

Sonntag 27. Juni 2010 von htm

Mit Testkäufen in Isernhagen hat die Region Hannover in Kooperation mit der Polizei die vierte Runde der Alkoholtestkäufe eingeläutet. Die Region Hannover ist in 15 der 21 Städte und Gemeinden für den gesetzlichen Jugendschutz zuständig. In diesem Rahmen fand auch am Donnerstag die Aktion in Isernhagen statt. Das Ergebnis war allerdings ernüchternd: In jeder zweiten Verkaufsstelle erhielt die 17-jährige Testkäuferin das gewünschte Getränk. (Quelle: Google Alkohol News, 27.6.10) hannover-zeitung.net, 26.6.10 mit unserem Online-Kommentar: Abgesehen davon, dass 6 von 16 Verkaufsstellen weniger als 50% ergeben, müssen sich die Verantwortlichen schon fragen, ob sie genügend auf die schwarzen Schafe reagieren. Wenn diese keine empfindlichen Folgen spüren, werden sie noch lange so weitermachen. Geld stinkt nicht.

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Alkoholtestkäufe durch Jugendliche

Mittwoch 6. Januar 2010 von htm

Die Aktion mit den Testkäufen in Erftstadt zeigt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Je mehr über verbotenen Alkoholverkauf aufgeklärt und je stärker den Geschäftsleuten auf die Finger geschaut wird, desto größer sind die Erfolge. Bloße Appelle an Kioskbetreiber und Kassierer von Supermärkten und Tankstellen, beim Verkauf aufzupassen, hatten in früheren Jahren nur wenig gebracht. Das hat sich inzwischen geändert. Doch Kontrollen alleine reichen nicht. (Quelle: Google Alkohol Alert, 5.1.10) Kölner Stadt-Anzeiger, 5.1.10 Online-Kommentar: Richtig ist, dass nur kontrollierte Gesetze auch nützen. Aber Kontrollen ohne Einsatz von jugendlichen Testkäufern sind kaum erfolgversprechend. Andernorts wird dies seit Jahren praktiziert. Die andern empfohlenen Massnahmen sind gut und schön, verändern das Verhalten aber kaum, nur der Wissensstand wird verbessert. Oder aber die Wissensvermittlung zielt auf den mündigen Bürger, dem gezeigt wird, wie die Politik endlich die wirksamen Massnahmen bringen könnte. Dann beginnt im Volk mit der Zeit ein Umdenken und es wird Druck gegenüber der Politik aufbauen. Bis die Politiker genug Rückendeckung verspüren und den Mut aufbringen, das Nötige zu tun. Das wäre der Durchbruch und wir Passivtrinker könnten aufatmen.

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