D: Bier-Werbung: „gesundheitsfördernd“ ist verboten
Donnerstag 4. August 2011 von htm
Brauer dürfen ihr Bier nicht als gesundheitsfördernd bewerben. Mit Blick auf entsprechende Darstellungen auf der Internetseite des Brauer-Bundes hat das Berliner Landgericht in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung verboten, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben. Auch dürften Vorbeugeeffekte des Getränks gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose nicht angepriesen werden. (Quelle: netdoktor.de, 2.8.11)Kommentar: Wie würden unsere Gerichte in der Schweiz entscheiden? Warum gab es noch keine entsprechende Klagen gegen die Wein- und Bierlobby?
Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 4. August 2011 um 19:30 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Gerichtsfälle, Gesundheit, Internationales, Schweiz, Verhältnis-Präv., Werbung. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.