D: Städtetag will nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot
Samstag 5. März 2011 von htm
Baden-Württemberg hat es vorgemacht, jetzt will auch der hessische Städtetag den Alkoholverkauf einschränken – der Gesundheit der Jugend zuliebe und der nächtlichen Ruhe wegen.
„Zum Schutz Jugendlicher vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren darf es in den Nachtstunden nicht länger erlaubt sein, uneingeschränkt Alkohol zu erwerben“, sagte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, der Rüsselsheimer Oberbürgermeister Stefan Gieltowski (SPD), in Fulda. Er kritisierte, dass Tankstellen rund um die Uhr Hochprozentiges verkaufen dürfen. In Baden-Württemberg sei der Alkoholverkauf dort zwischen 22.00 und 5.00 Uhr verboten. Das Hessische Ladenöffnungsgesetz läuft zum Jahresende aus. Dann wären Änderungen möglich. (Quelle: Google Alkohol News, 03.03.11) faz.net, 03.03.11
Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 5. März 2011 um 11:12 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Erhältlichkeit, Internationales, Jugend, Politik, Verhältnis-Präv.. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.