Archiv für die Kategorie 'Kinder'
Samstag 4. Februar 2012 von htm
28.1.2012
Redaktion
Tages-Anzeiger
Leserforum
Zürich
Per e-mail
Leserbrief zu „Ab 22 Uhr gibts im Laden keinen Alkohol mehr“ vom 28.1.2012
Dass das vorgeschlagene sinnvolle “Nachtregime” durchkommt, ist noch lange nicht sicher, ist doch der Alkoholverkauf ein Hauptargument in der aktuellen Diskussion um liberalisierte Ladenöffnungszeiten, obwohl davon nie die Rede ist. Und die bürgerliche Ratsmehrheit hat bisher noch die meisten alkoholpräventiven Massnahmen verhindert.
Indem der Bundesrat auf die beste Möglichkeit zur Reduzierung des Konsums und damit der Schäden verzichtet, eine generelle Lenkungsabgabe, wird alles mehr oder weniger bleiben wie bisher. Bei der Schnapswerbung kommt er der Alkoholindustrie sogar noch entgegen. Sehr stossend ist, dass das Sportsponsoring unangefochten bleibt. Vom Internethandel hat er offenbar noch nie gehört. In der EU wird immerhin darüber gestritten.
Die vorgesehenen Massnahmen im Bereich Jugendschutz sind sicher positiv (Sirupartikel, Test-Käufe, “Nachtregime”), ihre Wirksamkeit hängt aber, sofern sie überhaupt angenommen werden, weitgehend von deren Durchsetzung ab, d.h. die Kantone und Gemeinden müssten sich mehr einsetzen.
Die Neuorganisation der Eidg. Alkoholverwaltung führt dazu, dass der Bereich Prävention nachhaltig geschwächt und einmal mehr wichtiges, während Jahren erworbenes Knowhow und persönliches Engagement verloren gehen.
Die ungenügende Vorlage begründet der Bundesrat mit einem Rückgang des Pro-Kopf-Konsums in den letzten Jahrzehnten. Er verdrängt aber die in dieser Zeit neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die beträchtlichen gesundheitlichen Risiken u.a. bei der Entstehung von Krebs, die unsere Gesundheit wie das Gesundheitswesen massiv belasten. Sogar die Generalversammlung der WHO sah sich deshalb gezwungen, 2010 eine Resolution zu verabschieden: Für eine globale Alkoholstrategie. Die Schweiz unterzeichnete die Resolution wie alle andern 192 Mitgliedstaaten…. und statt darüber zu informieren oder sie umzusetzen, liess die Regierung diese in den Schubladen verschwinden.
Obwohl dieser Gesetzesentwurf dem Alkoholgewerbe und der Werbebranche sehr entgegenkommt, ist mit einem harten Kampf um jede konsumvermindernde Position zu rechnen. Gerade die Kreise, welche sich immer das grosse patriotische Mäntelchen umhängen, zeigen, wenn es um den Jugendschutz, die Zukunft unserer neuen Generationen geht, ihr wahres Gesicht.
Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer, Effretikon
(gekürzt veröffentlicht am 3.2.12)
Kategorie: Alkoholindustrie, Allgemein, Jugend, Kinder, Leserbriefe, Neues Alkoholgesetz (CH), Politik, Schweiz, Sport, Verbraucherschutz, Verhältnis-Präv., Verschiedene, Werbung, WHO globale Alkohol-Strategie |
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Freitag 27. Januar 2012 von htm
Gemäss Bundesrat sollen der Verkauf von Alkohol nach 22 Uhr verboten werden (sda)
Mit dieser Massnahme will der Bundesrat gegen nächtliche Alkoholexzesse vorgehen. Über die geplante Gesetzesrevision wird nun das Parlament entscheiden.
In der Nacht werde mehr Alkohol konsumiert als zu anderen Tageszeiten, hält der Bundesrat in der am Freitag veröffentlichten Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes fest. Entsprechend häuften sich zu diesen Stunden die Fälle problematischen Alkoholkonsums.
Der Bundesrat schlägt deshalb ein «Nachtregime» vor: Von 22 Uhr bis 6 Uhr soll der Detailhandel keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen, und in Restaurants sollen während dieser Stunden keine Lockvogelangebote wie «happy hours» mit vergünstigten alkoholischen Getränken mehr möglich sein.
Auch in den übrigen Punkten hält der Bundesrat an den Eckwerten fest, die er vergangenen Herbst nach der Vernehmlassung beschlossen hatte. So verzichtet er vollständig auf preisliche Massnahmen. Eine eingehende Prüfung von Massnahmen gegen Billigstangebote habe gezeigt, dass gezielte Preiserhöhungen rechtlich heikel wären, schreibt der Bundesrat.
(Quelle: blick.ch, 26.01.12) Botschaft des Bundesrates, 26.01.12
Kommentar: Indem der Bundesrat auf die beste Möglichkeit zur Reduzierung des Konsums und damit der Schäden verzichtet, wird alles mehr oder weniger bleiben wie bisher. Bei der Schnapswerbung kommt er der Alkoholindustrie sogar noch entgegen. Sehr stossend ist, dass das Sportsponsoring unangefochten bleibt.
Dass das vorgeschlagene sinnvolle “Nachtregime” durchkommt, ist noch lange nicht sicher, ist doch der Alkoholverkauf ein Hauptargument in der aktuellen Diskussion um liberalisierte Ladenöffnungszeiten, obwohl davon nie die Rede ist.
Die vorgesehenen Massnahmen im Bereich Jugendschutz sind sicher positiv (Sirupartikel, Test-Käufe, “Nachtregime”), ihre Wirksamkeit hängt aber, sofern sie überhaupt angenommen werden, weitgehend von deren Durchsetzung ab, d.h. die Kantone und Gemeinden müssten sich mehr einsetzen.
Die Neuorganisation der Eidg. Alkoholverwaltung führt dazu, dass der Bereich Prävention nachhaltig geschwächt und einmal mehr wichtiges, während Jahren erworbenes Knowhow und persönliches Engagement verloren gehen.
Die schwache Vorlage begründet der Bundesrat mit einem Rückgang des Pro-Kopf-Konsums in den letzten Jahrzehnten. Er verdrängt aber die in dieser Zeit neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die beträchtlichen gesundheitlichen Risiken u.a. bei der Entstehung von Krebs, die unsere Gesundheit wie das Gesundheitswesen massiv belasten. Sogar die Generalversammlung der WHO sah sich deshalb gezwungen, 2010 eine Resolution zu verabschieden: Für eine globale Alkoholstrategie. Die Schweiz unterzeichnete die Resolution wie alle andern 192 Mitgliedstaaten…. und statt darüber zu informieren oder sie umzusetzen, liess sie diese in den Schubladen verschwinden.
Obwohl dieser Gesetzesentwurf dem Alkoholgewerbe und der Werbebranche sehr entgegenkommt, ist mit einem harten Kampf um jede konsumvermindernde Position zu rechnen.
Kommentar der Sucht Info Schweiz, 27.01.12
Kategorie: Alkohol-Testkäufe, Alkoholfreies, Alkoholindustrie, Alkoholsteuern, Allgemein, Erhältlichkeit, Jugend, Kinder, Medien, Neues Alkoholgesetz (CH), Politik, Schweiz, Sozialkosten, Sport, TOP NEWS, Verhältnis-Präv., Veröffentlichungen, Verschiedene, Werbung |
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Mittwoch 18. Januar 2012 von htm
Bei Alkohol-Testkäufen werden Jugendliche in Läden geschickt, um Alkoholika zu kaufen. Gelingt ihnen dies, werden VerkäuferInnen in manchen Kantonen zur Rechenschaft gezogen. Das Bundesgericht will diese Praxis nun unterbinden.
(Quelle: Rendez-vous vom Mittwoch, 18.1.2012, 12.30 Uhr Radio DRS1) Hören (2:33)
Bundesgericht {T 0/2} 6B_334/2011 Urteil vom 10. Januar 2012, Strafrechtliche Abteilung
Kommentar: Die Alkohollobby kann sich die Hände reiben. Während Jahren können sie weiter ungestraft am Elend der jugendlichen Alkoholmissbraucher verdienen. Die meisten Politiker werden sich kaum besonders anstrengen. Stimmbürger mit havarierten Gehirnzellen sind ja auch leichter manipulierbar.
Kategorie: Alkohol-Testkäufe, Alkoholindustrie, Allgemein, Erhältlichkeit, Gerichtsfälle, Jugend, Kinder, Schweiz, TOP NEWS, Verhältnis-Präv., Veröffentlichungen |
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Sonntag 15. Januar 2012 von htm
Karlsruhe (mia). Voll mit Erbrochenem, ohne Erinnerung und falls es ganz schlimm kommt verletzt oder missbraucht, wachen Feiernde immer wieder rund um Silvester, Fasching oder nach Straßenfesten auf. Das Schlimmste dabei, oftmals sind darunter auch Kinder und Jugendliche.
Mit zirka elf Jahren haben sie den ersten Kontakt mit Alkohol, mit 13 oder 14 Jahren erleben sie ihren ersten Absturz, so Experten. Nicht, dass das nicht schon schlimm genug wäre, die Trunkenheit wird ausgenutzt und kann zu Missbrauch oder Gewalttaten führen. …
(Quelle: Google Alkohol News, 14.01.12) boulevard-baden.de, 14.01.12
unser Online-Kommentar:
So lange die Gesellschaft der Alkoholindustrie erlaubt, im Rahmen des hehren Grundsatzes der Wirtschaftsfreiheit, ihren Hunger nach Umsatzwachstum auszuleben, wird es kaum Besserung geben. Erziehung, Aufklärung nützen erwiesenermassen nur wenig, die werden auch schon seit über 100 Jahren versucht.
Wirklich Abhilfe würden die politischen Massnahmen schaffen, die von der Weltgesundheitsorganisation mit ihrer Resolution für eine globale Alkoholstrategie 2010 propagiert wurden. Unsere Regierungen, die sie mit unterzeichnet hatten, liessen sie umgehend in den Schubladen verschwinden.
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Donnerstag 29. Dezember 2011 von htm
28.12.2011
Redaktion
Tages-Anzeiger
Leserforum
Zürich
Leserbrief zu „In Zürcher Stadien soll Bierwerbung verboten werden“, am 28.12.11
Eine Studie von anfangs dieses Monats aus Neuseeland zeigt einmal mehr, dass die Jugendlichen auf Alkoholwerbung ansprechen und nicht nur zur Konsumation animiert werden sondern auch zu speziell schädlichem Trinkverhalten, wie z.B. dem Rauschtrinken.
Trotz eindeutiger Beweislage haben sich unsere Politiker bis heute mehrheitlich standhaft geweigert, die Konsequenzen zu ziehen, sie haben sogar mehr Alkoholwerbung als bisher zugelassen. (Radio- und Fernsehgesetz)
Der Bundesrat hat sich auch geweigert, Subventionen davon abhängig zu machen, dass Sportverbände kein Geld von der Alkoholindustrie nehmen. Vielleicht befürchteten sie, deren Parteisponsoring könnte dann auch abnehmen. Immerhin konnten die Räte vorbeugend verhindern, dass die Parteienfinanzierung offen gelegt werden muss. Diese Prävention gefiel ihnen.
Es wäre verdienstvoll, wenn das Blaue Kreuz im Kanton Zürich hier aufklärend wirken könnte. Nur muss es sich bewusst sein, dass es Hohn und Spott regnen wird und die Alkoholindustrie wider besseres Wissen ihre alten Sprüche klopfen und mit Hilfe der meisten Medien das Volk für dumm verkaufen wird. – Aber wir sollen doch gar nicht so alt werden, das kommt viel zu teuer! Auch eine „Gesundheitspolitik“.
Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer, Effretikon
(am 29.12.11 leicht gekürzt veröffentlicht)
Hier die erwähnte Studie aus Neuseeland: NZ: Study: Brand alliance leads to increase of consumption amongst youths
Kategorie: Alkoholindustrie, Allgemein, Jugend, Kinder, Leserbriefe, Medien, Politik, Schweiz, Sport, Verbraucherschutz, Verhältnis-Präv., Werbung |
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Mittwoch 28. Dezember 2011 von htm
Das Blaue Kreuz will Alkoholsponsoring an Sportanlässen verbieten. Dazu plant der Verband eine kantonale Volksinitiative.
Bereits heute darf bei Sportveranstaltungen keine Werbung für Spirituosen gemacht werden. Das Blaue Kreuz des Kantons Zürich will, dass dies in Zürich für sämtliche alkoholische Getränke gilt.
Besonders präsent sei die Bierwerbung bei Fussball- und Eishockeyspielen, schreibt der Verband in einer Mitteilung. Dass der problematische Konsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugenommen habe, sei vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich. Gerade bei Sport-Grossveranstaltungen seien die Auswirkungen offensichtlich. Definitiver Entscheid im Mai.
(Quelle: tagesschau.sf.tv, 27.12.11) unser Online-Kommentar: Dass Sport und Alkohol nicht zusammenpassen, sollte nicht nur für Fachleute selbstverständlich sein. Leider spielt die Verlockung von Sponsorengeldern eine verheerende Rolle, die von der Alkoholindustrie gewissenlos ausgenützt wird.
Die Politik spielt leider mit ihr mit. Parteispenden werden bei uns nicht offengelegt. Kein Wunder wehren sich bürgerliche Parteien gegen die Offenlegung.
Dass besonders Jugendliche auf Alkoholwerbung ansprechen, hat gerade wieder eine Studie in Neuseeland gezeigt.
Weitere Quelle: Tages-Anzeiger, 28.12.11) unser Online-Kommentar: Dass Sport und Alkohol nicht zusammengehören, sollte nicht nur Fachleuten klar sein. Diejenigen, die nun wieder aufschreien, den Staat verhöhnen, der sie vor den schlimmsten Auswüchsen schützt und nicht merken, dass sie selber der Alkoholwerbung erliegen sind, überbieten sich wieder mit Spott und Unverstand. Die vielgepriesene Eigenverantwortung funktioniert bei allzu vielen leider nicht.
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Samstag 24. Dezember 2011 von htm
Der Nationalrat will eine eigene gesetzliche Basis für Alkohol-Testkäufe schaffen. Bis jetzt fielen die Testkäufe unter die Regeln der verdeckten Ermittlung.
Er hat am Freitag mit 95 zu 93 Stimmen bei 1 Enthaltung eine entsprechende Motion angenommen. Sagt auch der Ständerat ja, wird der Bundesrat beauftragt, die Testkäufe zu legalisieren. Nur so könnten fehlbare Geschäfte strafrechtlich belangt werden.
(Quelle: NZZ, 23.12.11)
Kommentar: Wenn diese Motion auch im Ständerat durchkommt, wäre es eine der wenigen positiven Massnahmen, die der Bundesrat im neuen Alkoholgesetz vorgesehen hat. Die meisten Kantone haben ja Testkäufe durchgeführt. Sie müssten daran interessiert sein, dass die Rechtsgrundlage endlich geklärt wird.
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Mittwoch 21. Dezember 2011 von htm
Gemäss dem revidierten Gesundheitsgesetz dürfen ab 2012 Jugendliche eingesetzt werden, um Alkohol- und Tabakverkäufer zu testen. Gebüsst werden die Verkäufer bei Verstössen aber nicht. Grund dafür: Der Testkauf ist eine verdeckte Ermittlung.
So hat es das Zürcher Obergericht in einem Fall Mitte November entschieden. Die Erkenntnisse aus den Testkäufen dürften in einem Strafverfahren nicht verwendet werden, begründete das Obergericht. Die Statthalter des Kantons Zürich haben nun entschieden, niemanden zu büssen, von dem Testkäufer Alkohol oder Tabak erhalten haben. Das teilte die Statthalterkonferenz am Dienstag mit. (Quelle: Tages-Anzeiger, 20.12.11; NZZ, 20.12.11)
unser Online-Kommentar: Was für die Alkoholpolitik als Ganzes gilt, stimmt auch für den Jugendschutz in Bezug auf Alkohol: Ein skandalöses Trauerspiel.
Die Politik weigert sich seit jeher, die Schäden zu reduzieren und die verursachende Industrie in die Pflicht zu nehmen, nach dem Prinzip, die Schäden der Allgemeinheit, die Profite der Industrie. Beim Jugendschutz gibt es immer nur Minimallösungen, die nicht genügen. Seit über 10 Jahren gibt es Testkäufe. Aber noch immer ist bei rund einem Viertel der Tests keine Einsicht der Geschäftsleute sichtbar. Gewisse Politiker und Parteien lehnen sogar die Testkäufe ab, obwohl sie sonst nicht genug davon schwärmen können, wie sehr sie ihr Land lieben.
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Dienstag 29. November 2011 von htm
DIMDI, das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information, veröffentlichte jüngst seinen Bericht zur Prävention des Alkoholmissbrauchs von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hierfür unternahm das Institut eine systematische Literaturrecherche in 34 Datenbanken und wählte aus 401 gefundenen Studien 59 zur genaueren Analyse aus.
Die Mehrzahl der Studien stammt aus den USA, neun Studien sind aus Deutschland. Als wirksam erwiesen sich ein Familieninterventionsprogramm, personalisierte computergestützte Interventionen an Schulen und Universitäten, kurze motivierende Interventionen und zentrale Elemente der Verhältnisprävention.
Gerade aber verhältnisbezogene Maßnahmen, z.B. Steuer- und Preiserhöhungen, Verkehrskontrollen und Kontrollen des Verkaufspersonals, Einschränkungen der Zugriffsnähe und Werbemöglichkeiten (Displays, Aufsteller) für alkoholische Getränke weisen eine hohe Effektivität auf. Traditionelle (universelle) Medienkampagnen sowie Informations- und Erziehungsprogramme an Schulen erwiesen sich nicht als effektiv.
Der Bericht zeigt die Notwendigkeit der Entwicklung spezifischer und zielgruppenorientierter Präventionsmaßnahmen für den deutschen Kontext. Dazu gehören die verbindliche Definition von Zielgrößen (Reduktion des Konsums, Änderung des Verhaltens) sowie eine verbindliche Definition und empirische Bestimmung riskanten Alkoholkonsums. Vor der Einführung von Präventionsmaßnahmen (so DIMDI) sollte deren Wirksamkeit eindeutig belegt sein, was gegenwärtig nur selten der Fall ist. (Quelle: Newsletter der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen DHS, 29.11.11) http://portal.dimdi.de/de/hta/hta_berichte/hta309_bericht_de.pdf
Kommentar: Unwirksame Alibiübungen zu verkaufen ist einfacher, als effektive Verhältnisprävention durchzusetzen.
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Donnerstag 8. September 2011 von htm
08.09.2011
Redaktion
Tages-Anzeiger
Leserforum
Zürich
Per e-mail
Leserbrief zu „Nachts kein Bier mehr von der Tankstelle“ vom 8.9.11
Nun hat der Bundesrat den Inhalt seiner Botschaft zum total revidierten Alkoholgesetz bekanntgegeben. Es überrascht nicht, dass der Gewerbeverband mit der bundesrätlichen Botschaft zufrieden ist, hat er sie doch mit seinem Lobbying massgeblich geprägt. Für ihn zählt nur das finanzielle Interesse der meist ausländischen Produzenten und das des Handels; die Volksgesundheit sind ihm egal, obwohl die Wirtschaft ein Eigeninteresse daran hätte, die Alkoholprobleme zu reduzieren. Der Verband realisiert nicht, dass Geld, welches nicht in den Alkoholkonsum fliesst, der übrigen Wirtschaft zugute kommt. Ganz abgesehen von den Prozenten Personalkosten, die eingespart werden könnten. Bei Sozialabgaben wird dagegen um Promille gekämpft.
Der Bundesrat sieht nur ein Alkoholproblem bei der Jugend. Die Erwachsenengesellschaft und die Partygeneration, als Vorbilder der Jugend, werden nur minim zur Mitverantwortung beigezogen. Die Kritik der Alkohol-Fachorganisationen, die sich zu Wort gemeldet haben, ist sehr berechtigt. Allerdings müssen sie sich auch sagen lassen, dass sie es versäumt haben, alle Mittel auszuschöpfen, um die Bevölkerung rechtzeitig über die Bedeutung des Alkoholproblems zu informieren, damit diese gegen die wirtschaftsorientierte Politik hätte Druck aufbauen können. Mit den Medien, die sich strikt an die Vorgaben der Wirtschaft, statt an die Rechte und Pflichten der Journalisten hielten, hätten sie dabei leider nicht rechnen können. Als Aussenstehende muss man annehmen, dass diese Fachstellen nicht unabhängig zu agieren vermögen, sondern dem Druck der Politik und der Subventionsgeber unterliegen.
Ob von den wenigen positiven Schrittchen nach der Parlamentsdebatte noch etwas übrig bleibt, wird man sehen. Von einer wirksamen Alkoholpolitik kann keine Rede mehr sein. Die Schweiz, als Sitz der Weltgesundheitsorganisation, hat diese in höchstem Grade desavouiert, indem sie deren globale Alkoholstrategie, der sie erst letztes Jahr, zusammen mit 192 restlichen Mitgliedstaaten, zugestimmt hatte, zur Makulatur verkommen liess.
Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer, Effretikon
(am 10.9.11 mit wichtigen Kürzungen veröffentlicht)
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