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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Archiv für die Kategorie 'Alkohol-Testkäufe'

CH: Alkohol-Testkäufe sollen legalisiert werden

Samstag 24. Dezember 2011 von htm

Der Nationalrat will eine eigene gesetzliche Basis für Alkohol-Testkäufe schaffen. Bis jetzt fielen die Testkäufe unter die Regeln der verdeckten Ermittlung.
Er hat am Freitag mit 95 zu 93 Stimmen bei 1 Enthaltung eine entsprechende Motion angenommen. Sagt auch der Ständerat ja, wird der Bundesrat beauftragt, die Testkäufe zu legalisieren. Nur so könnten fehlbare Geschäfte strafrechtlich belangt werden.
(Quelle: NZZ, 23.12.11)
Kommentar: Wenn diese Motion auch im Ständerat durchkommt, wäre es eine der wenigen positiven Massnahmen, die der Bundesrat im neuen Alkoholgesetz vorgesehen hat. Die meisten Kantone haben ja Testkäufe durchgeführt. Sie müssten daran interessiert sein, dass die Rechtsgrundlage endlich geklärt wird.

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CH: Nach Testkäufen darf im Kanton Zürich nicht gebüsst werden

Mittwoch 21. Dezember 2011 von htm

Gemäss dem revidierten Gesundheitsgesetz dürfen ab 2012 Jugendliche eingesetzt werden, um Alkohol- und Tabakverkäufer zu testen. Gebüsst werden die Verkäufer bei Verstössen aber nicht. Grund dafür: Der Testkauf ist eine verdeckte Ermittlung.

So hat es das Zürcher Obergericht in einem Fall Mitte November entschieden. Die Erkenntnisse aus den Testkäufen dürften in einem Strafverfahren nicht verwendet werden, begründete das Obergericht. Die Statthalter des Kantons Zürich haben nun entschieden, niemanden zu büssen, von dem Testkäufer Alkohol oder Tabak erhalten haben. Das teilte die Statthalterkonferenz am Dienstag mit. (Quelle: Tages-Anzeiger, 20.12.11; NZZ, 20.12.11)
unser Online-Kommentar: Was für die Alkoholpolitik als Ganzes gilt, stimmt auch für den Jugendschutz in Bezug auf Alkohol: Ein skandalöses Trauerspiel.
Die Politik weigert sich seit jeher, die Schäden zu reduzieren und die verursachende Industrie in die Pflicht zu nehmen, nach dem Prinzip, die Schäden der Allgemeinheit, die Profite der Industrie. Beim Jugendschutz gibt es immer nur Minimallösungen, die nicht genügen. Seit über 10 Jahren gibt es Testkäufe. Aber noch immer ist bei rund einem Viertel der Tests keine Einsicht der Geschäftsleute sichtbar. Gewisse Politiker und Parteien lehnen sogar die Testkäufe ab, obwohl sie sonst nicht genug davon schwärmen können, wie sehr sie ihr Land lieben.

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CH: Alkohol kaufen im Internet ist «kinderleicht»

Sonntag 20. November 2011 von htm

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung hat im Frühjahr 2011 Alkohol-Testkäufe im Internet durchführen lassen. 34 von 82 Bestellungen alkoholhaltiger Getränke konnten dabei problemlos von der minderjährigen Test-Kundschaft in Empfang genommen werden.
Das entspricht einem Anteil von 41,5 Prozent «erfolgreicher» Bestellungen, wie die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) in der jüngsten Ausgabe ihres Magazins «Alkohol und Politik» schreibt. Die übrigen 48 Versuche (58,5 Prozent) blieben erfolglos. … (Quelle: Google Alkohol News, 19.11.11) tagesschau.sf.tv, 19.11.11

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CH: Alkoholtestkäufe werden im Kanton Zürich legal

Sonntag 20. November 2011 von htm

Alkohol- und Tabaktestkäufe durch Jugendliche werden im Kanton Zürich legalisiert. Die vom Kantonsrat Ende Juni beschlossene Änderung des Gesundheitsgesetzes wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt, wie der Regierungsrat mitteilte. …l (Quelle: Google Alkohol News, 17.11.11) tagesschau.sf.tv, 17.11.11

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Leserbrief zu „Nachts kein Bier mehr von der Tankstelle“ vom 8.9.11

Donnerstag 8. September 2011 von htm

08.09.2011

Redaktion
Tages-Anzeiger
Leserforum
Zürich

Per e-mail

Leserbrief zu „Nachts kein Bier mehr von der Tankstelle“ vom 8.9.11

Nun hat der Bundesrat den Inhalt seiner Botschaft zum total revidierten Alkoholgesetz bekanntgegeben. Es überrascht nicht, dass der Gewerbeverband mit der bundesrätlichen Botschaft zufrieden ist, hat er sie doch mit seinem Lobbying massgeblich geprägt. Für ihn zählt nur das finanzielle Interesse der meist ausländischen Produzenten und das des Handels; die Volksgesundheit sind ihm egal, obwohl die Wirtschaft ein Eigeninteresse daran hätte, die Alkoholprobleme zu reduzieren. Der Verband realisiert nicht, dass Geld, welches nicht in den Alkoholkonsum fliesst, der übrigen Wirtschaft zugute kommt. Ganz abgesehen von den Prozenten Personalkosten, die eingespart werden könnten. Bei Sozialabgaben wird dagegen um Promille gekämpft.

Der Bundesrat sieht nur ein Alkoholproblem bei der Jugend. Die Erwachsenengesellschaft und die Partygeneration, als Vorbilder der Jugend, werden nur minim zur Mitverantwortung beigezogen. Die Kritik der Alkohol-Fachorganisationen, die sich zu Wort gemeldet haben, ist sehr berechtigt. Allerdings müssen sie sich auch sagen lassen, dass sie es versäumt haben, alle Mittel auszuschöpfen, um die Bevölkerung rechtzeitig über die Bedeutung des Alkoholproblems zu informieren, damit diese gegen die wirtschaftsorientierte Politik hätte Druck aufbauen können. Mit den Medien, die sich strikt an die Vorgaben der Wirtschaft, statt an die Rechte und Pflichten der Journalisten hielten, hätten sie dabei leider nicht rechnen können. Als Aussenstehende muss man annehmen, dass diese Fachstellen nicht unabhängig zu agieren vermögen, sondern dem Druck der Politik und der Subventionsgeber unterliegen.

Ob von den wenigen positiven Schrittchen nach der Parlamentsdebatte noch etwas übrig bleibt, wird man sehen. Von einer wirksamen Alkoholpolitik kann keine Rede mehr sein. Die Schweiz, als Sitz der Weltgesundheitsorganisation, hat diese in höchstem Grade desavouiert, indem sie deren globale Alkoholstrategie, der sie erst letztes Jahr, zusammen mit 192 restlichen Mitgliedstaaten, zugestimmt hatte, zur Makulatur verkommen liess.

Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer, Effretikon
(am 10.9.11 mit wichtigen Kürzungen veröffentlicht)

 

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Aus der bundesrätlichen Botschaft zum neuen Alkoholgesetz

Mittwoch 7. September 2011 von htm

Schutz der Jugend im Vordergrund. Der Bundesrat will den nächtlichen Verkauf von Alkohol im Detailhandel verbieten. Dies hat er nach der Vernehmlassung zur Revision des Alkoholgesetzes entschieden.
Der Bundesrat schlägt zwei Massnahmen zur Einführung eines «Nachtregimes» vor: Von 22 Uhr bis 6 Uhr soll im Detailhandel kein Alkohol mehr gekauft werden können, und in Restaurants sollen während dieser Stunden keine Lockvogelangebote mehr möglich sein. Dieser eidgenössische Standard kann von den Kantonen bei Bedarf ergänzt werden. …
Ausschankbetriebe sind zudem verpflichtet, mindestens drei alkoholfreie Getränke anzubieten, die billiger sind als das günstigste alkoholische Getränk gleicher Menge. Damit soll der Ausschank von Alkoholika zu Tiefstpreisen eingeschränkt werden.
Die Preise für alkoholische Getränke hingegen sollen nicht erhöht werden. Alle Massnahmen, die zur Bekämpfung von Billigstangeboten geprüft worden seien, hätten sich als zu wenig gezielt, zu wenig wirksam oder als unverhältnismässig erwiesen, schreibt das EFD. …. (Quelle: NZZ, 7.9.11) unser Online-Kommentar: Keine Preiserhöhungen und kein Schutz vor Billigangeboten heisst nichts anderes, als dass der Bundesrat mit der heutigen Konsumsituation zufrieden ist. Produzenten und Händler freuts, das Volk bezahlt wie bisher, trotz des langsamen Konsumrückgangs, immense alkoholbedingte Sozialkosten. Die von den Folgen des Alkoholkonsums Betroffenen leiden trotz des Konsumrückgangs, der weit grösser sein könnte, wenn die Politik es wollte.
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Alkoholgesetz: Fokus auf Jugendschutz und Erhältlichkeit von Alkohol in der Nacht
Bern, 07.09.2011 – Der Bundesrat hat heute den Ergebnisbericht über die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes zur Kenntnis genommen und Grundsatzentscheide für das weitere Vorgehen gefällt. Der Staat wird die Alkoholherstellung von veralteten Einschränkungen befreien. Zudem wird die Branche in den Genuss gezielter Steuererleichterungen kommen. Alkohol, der in festen Lebensmitteln verwendet wird, soll von der Steuer befreit werden. Die Werbebeschränkungen für Spirituosen werden etwas gelockert, bleiben jedoch strenger als jene für Wein und Bier. Von preislichen Massnahmen wird Abstand genommen. Im Hinblick auf die Botschaft legt der Bundesrat zwei Schwerpunkte. Der Jugendschutz soll gestärkt und die Erhältlichkeit von Alkohol in der Nacht eingedämmt werden. Medienmitteilung des Eidg. Finanzdepartementes, 7.9.11

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Siehe auch:
Neues Alkoholgesetz: Die Wirtschaftsfreiheit wird über den Schutz der öffentlichen Gesundheit gestellt
Sucht Info Schweiz, 07. September 2011

Eine verpasste Chance, Alkoholprobleme als Probleme der öffentlichen Gesundheit zu behandeln. Sucht Info Schweiz ist beunruhigt über die Stossrichtung der Grundsatzentscheide, die der Bundesrat heute gefällt hat. …
Kommentar: Unsere Webseite war die einzige Informationsquelle für eine breite Öffentlichkeit, welche die falsche Alkoholpolitik in Bern kritisch hinterfragte. Auch die Suchtinfo Schweiz, deren Kritik wir voll teilen, hätte indirekt über diese Webseite den Wissensstand der Bevölkerung verbessern und durch sie Druck gegen die alkoholfreundliche Politik aufbauen können. Jetzt ist es wohl zu spät. Die Frage stellt sich, ob man überhaupt eine bessere Alkoholpolitik will.
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Totalrevision Alkoholgesetz: Wesentlich besser als befürchtet
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die von ihm angeführte Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP können sich mit den heutigen Beschlüssen des Bundesrates zur Weiterführung der Alkoholpolitik zum grossen Teil einverstanden erklären. Kommentar: Es überrascht nicht, dass der Gewerbeverband mit der bundesrätlichen Botschaft zufrieden ist, hat er sie doch mit seinem Lobbying massgeblich geprägt.
Für ihn zählt nur das finanzielle Interesse der meist ausländischen Produzenten und das des Handels, die Volksgesundheit sind ihm egal, obwohl die Wirtschaft ein Eigeninteresse hätte, die Alkoholprobleme zu reduzieren. Der Verband realisiert nicht, dass Geld, welches nicht in den Alkoholkonsum fliesst, der übrigen Wirtschaft zugute kommt. Ganz abgesehen von den Prozenten Personalkosten, die eingespart werden könnten. Bei Sozialabgaben wird dagegen um Promille gekämpft.
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Siehe auch unsern Leserbrief an den Tages-Anzeiger.

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D: Wirte werden selten bestraft

Montag 29. August 2011 von htm

Verständnis für Buschkowskys Justizkritik am gekippten Bußgeld: Auch andere Bezirke wünschen sich mehr Unterstützung durch die Gerichte.
Die Streifen sind in etlichen Bezirken verstärkt worden, die Kontrolleure gelten als hoch motiviert, und der Senat hat die Bußgelder für den verbotenen Verkauf von Alkohol an Jugendliche Anfang 2011 drastisch erhöht: Gleichwohl kommt es in Berlin bislang höchst selten vor, dass ein Wirt oder Verkäufer wegen dieses Delikts tatsächlich mit einer größeren Summe belangt wird. Zum einen, weil die Schuld wegen der vielen möglichen Ausflüchte der Beteiligten nur schwer zu beweisen ist. Zum anderen, weil die Gerichte im Falle eines Widerspruchs die Position der Bezirke offenbar recht häufig eher schwächen, indem sie Bußgelder verringern oder Verfahren einstellen.
Wie berichtet, hat sich Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) wegen einer solchen Gerichtsniederlage seines Bezirks mit der Justiz in dieser Woche heftig angelegt. Am Donnerstag bestätigten nun andere Bezirke auf Nachfrage Buschkowskys Erfahrungen. Sein Ärger sei nachvollziehbar, hieß es. … (Quelle: Google Alkohol News, 29.8.11) tagesspiegel.de, 26.8.11

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D: Heilbronn: Jugendliche kommen zu leicht an Alkohol

Sonntag 14. August 2011 von htm

Es ist das gleiche Gesetz, und doch agieren Landratsamt und Stadt Heilbronn wie auf zwei weit entfernten Sternen. Erneut hat ein Test mit jugendlichen Alkoholkäufern nach Einschätzung der Polizei „teilweise erschreckende“ Ergebnisse gebracht. Bei 70 Testkäufen in Stadt- und Landkreis Heilbronn haben Kassierer in 25 Fällen hochprozentigen Alkohol an 16- und 17-Jährige abgegeben. In jedem dritten Laden bekamen die jungen Testkäufer verbotenerweise Spirituosen.
Trauriger Spitzenreiter ist ein Heilbronner Getränkehandel in der Innenstadt, der im vierten Test bereits zum vierten Mal negativ auffiel. „Es gab einen Personalwechsel, es war ein neuer Kassierer“, stellt Dieter Ackermann fest, Leiter des Jugenddezernats der Polizei. Er sieht es als Problem der Branche, dass oft 400-Euro-Kräfte arbeiten und Personal häufig wechselt. Doch auch der Marktleiter habe Verantwortung „und muss seine Kräfte einweisen“.
Die Stadt reagiert mit Blick auf den Ladenchef zurückhaltend auf den vierfachen Verstoß. Der Kassierer wird ein Bußgeld erhalten − üblich sind bei Ersttaten 100 bis 300 Euro. Der Marktleiter bleibt offenbar ungestraft.
Das Landratsamt ist da weitaus resoluter. Bei Verstößen in Sachen Alkoholverkauf wird sofort doppelt kassiert, in der Regel 100 Euro vom Kassierer und 700 Euro vom Ladenchef. „Der Inhaber ist doch verantwortlich für sein Personal. Es kann nicht sein, dass der Mitarbeiter bestraft wird und der Inhaber verdient an den Verkäufen“, stellt Landkreissprecher Manfred Körner fest. Bei einem zweiten Verstoß erhöhe sich das Bußgeld in der Regel für beide um das Dreifache − für den Chef auf 2000 Euro. Körner: „Wir nehmen das Jugendschutzgesetz sehr ernst.“ … (Quelle: Google Alkohol News, 14.8.11) stimme.de, 11.8.11

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CH-Alkohol-Testkäufe in Winterthur

Donnerstag 11. August 2011 von htm

In der Nacht auf Samstag wurden von der Stadtpolizei Winterthur in Gastwirtschaften Alkoholtestkäufe durchgeführt. An 4 von 8 Orten wurden den Jugendlichen Käufern gebrannte Wasser verkauft. (Quelle: Tages-Anzeiger, 9.8.11) Kommentar: Wird jetzt, wie in Deutschland, nur noch auf Schnaps getestet, damit die Erfolgsquote besser wird? Bisher waren die Käufer mit 60% bis 70% erfolgreich.

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Jugendliche Testkäufer: In Karlsruhe Alkohol leicht zu bekommen

Samstag 23. Juli 2011 von htm

Am Freitag schickte das Karlsruher Ordnungsamt zum ersten Mal jugendliche Testkäufer los, um Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren aufzudecken. In 14 Geschäften mussten sie versuchen, entweder branntweinhaltige Getränke oder Zigaretten zu kaufen. In fünf Läden konnten die jungen Tester diese Waren problemlos erwerben.
Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Karlsruhe, des Kommunalen Ordnungsdienstes und des Ordnungsamtes begleiteten die freiwilligen Testkäufer auf ihrer vierstündigen Tour durch die Innenstadt, die Weststadt, die Nordstadt und Oberreut. … (Quelle: Google Alkohol News, 23.7.11)ka-news.de, 22.7.11

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