
Parlamensdebatten
24. September 2003, 13:10, NZZ Online
Der Ständerat will die «grüne Fee»
legalisieren
Das Absinthverbot soll fallen
Der Ständerat will die «grüne Fee» legalisieren. Das Absinthverbot soll
aufgehoben werden. Absinth
- die «grüne Fee» - soll in der Schweiz wieder legal gebrannt und vermarktet
werden dürfen.
Der Ständerat hat am Mittwoch oppositionslos einer Parlamentarischen Initiative
Folge geleistet, die das Absinthverbot im Gesetz aufheben will.
(sda) Die kleine Kammer folgte mit ihrem Entscheid der Empfehlung der
Wirtschaftskommission (WAK). Bei einem legal hergestellten Absinth bestehe für
die Volksgesundheit keine grössere Gefahr als bei anderen Spirituosen, sagte
WAK-Sprecher Franz Wicki (Luzern, cvp.) zum Vorstoss seines Ratskollegen
Jean-Claude
Cornu (Freiburg, fdp.). Im Gegenteil: Heute habe das seit 1908 in der
Bundesverfassung verbotene Getränk den Kult-Charakter des Verbotenen, sagte
Wicki. Der Gehalt des bei übermässigem Konsum als schädlich geltenden
Thuyons ist inzwischen reglementiert - bloss: Die Betriebe, die den Absinth
illegal herstellen, liessen sich nicht kontrollieren.
Im Rahmen der Totalrevision der Verfassung wurde das Verbot nicht
beibehalten. Auf Gesetzes- und Verordnungsebene blieb es indes bestehen. Von
einer Aufhebung versprechen sich der Initiant und der Ständerat nicht zuletzt
einen wirtschaftlichen und touristischen Aufschwung für das Val-de-Travers.
Dank der Legalisierung könnte die «grüne Fee» Werbeträgerin der Region
werden. Für das Neuenburger Tal habe Absinth historischen und
landwirtschaftlichen Wert, hatte Cornu seine Initiative begründet: «Zudem würde
die Landwirtschaft vielfältiger, weil Absinth, Pfefferminze, Zitronenmelisse
und Hysop angebaut würden.» Cornu verwies zudem auf absinthähnliche
Konkurrenzprodukte aus Frankreich. Sollten Herstellung und Verkauf des Absinth
erlaubt werden, wäre es möglich, das Getränk mit Ursprungsbezeichnung oder
geographischer Angabe gegen die Konkurrenz
zu schützen. Eine legale Absinth-Produktion könnte im Val-de-Travers Arbeitsplätze
schaffen.
Die WAK hat nun die Aufgabe, das Anliegen der Initiative in ein Gesetz
umzuwandeln.
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