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Briefe an...Hermann T. Meyer
Ombudsstelle DRS Geschäftsnummer 1675 Sehr geehrter Herr Schoch, Ich hätte mich eigentlich nicht mehr bei Ihnen melden wollen, um Ihre Zeit nicht nochmals in Anspruch zu nehmen, aber die gestrige Sendung "10 vor 10" hat mich bewogen, auf die Alkoholwerbung zurückzukommen. Allerdings nicht, um mich zu beschweren. Zuerst möchte ich mich für Ihre ausführliche Stellungnahme bedanken. Sie zeigt mir, dass seit der Rechtsetzung zu Beginn des Werbefernsehens in der Schweiz eine starke Entwicklung auf dem Gebiet der Werbung stattgefunden hat, die durch die Gesetzgebung nicht abgedeckt ist. Die Alkohol- (und die Tabakindustrie) haben in der Zwischenzeit schnell gelernt, ihre Botschaften trotzdem zum Publikum zu bringen. Z.B. mit dem redaktionellen Beitrag in verschiedensten Sendegefässen oder dem Product-Placement in Spielfilmen. Gerade in einer Zeit, in der die EU beginnt, ihre Verantwortung auf dem Gebiet der Gesundheit zu erkennen und die Suchtmittelindustrie deshalb immer mehr in die Defensive gedrängt wird, erfindet diese immer neue Tricks, bestehende Vorschriften, auch eigene brancheninterne Selbstregulierungen, zu umgehen oder sogar sie offen zu verletzen. Diese Gedanken kamen mir bei der gestrigen 10 vor 10 Sendung, als ein Cardinal-Werbespot des deutschen Privatsenders Euro Sport gezeigt wurde, in dem das ehemalige Walliser Skiidol Pirmin Zurbriggen als einer von drei Pistenrowdies zu Tal sauste und direkt auf der Terrasse eines Bergrestaurants beim grossen Bier landete. Der Beitrag sprach korrekt von in der Schweiz verbotener Werbung, eine BfU-Mitarbeiterin erhielt Gelegenheit, über Alkohol und Skifahren zu sprechen und Pirmin Zurbriggen wurde freundlich-kritisch befragt. Alles schön und gut. Das ganze hatte sogar einen kritischen "Touch". Nur Cardinal und Bier waren während Minuten das Thema. Viel länger als in einem bezahlten Spot. Dass der Beitrag negativ für das Image sein könnte, braucht Cardinal nicht zu befürchten. Nur das "Im Gespräch sein" zählt. So hat bekanntlich Philip Morris in ganzseitigen Inseraten die Jugend vor dem Rauchen gewarnt, ohne einen Verkaufsrückgang befürchten zu müssen. Hoffentlich nehmen die Fernsehverantwortlichen auch in Zukunft ihre Verantwortung dem Volk gegenüber wahr. Ich bin mir bewusst, dass es für sie eine Herausforderung darstellen könnte, sich mit professioneller Virtuosität an die Grenzen des Erlaubten heranzutasten. Nur, dem präventiven Geist des Gesetzes würden sie damit nicht gerecht. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Briefwechsel bei den Lesern meiner Webseite www.alkoholpolitik.ch auf Interesse stossen könnte. Ich hoffe, Sie haben nichts gegen dessen Veröffentlichung im Internet.
Mit freundlichen Grüssen
Hermann Meyer
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