Neuer Kommentar:
Vernehmlassung: Im letzten Abschnitt der
Pressemitteilung wird auf die Vernehmlassung hingewiesen. Das müssen
eigenartige Stellen gewesen sein, die an diesem Entwurf nichts
auszusetzen hatten. Oder die gegenteiligen Meinungen wurden als sich
kompensierend betrachtet und konnten so ausgeschieden werden. Wie
praktisch. Wo war die Meinung der Fachleute?
Prävention: Wie schon im Januar bekannt, bezieht sich die
Prävention praktisch nur auf die Jugendlichen. Unser obiger
Kommentar hat deshalb nichts von seiner Gültigkeit eingebüsst.
Darüber hinaus wird klar, dass Prävention nur als personenbezogen
und als Gesundheitsförderung verstanden wird, die bekanntlich seit
1992 nur einen steigenden Alkoholkonsum bei Jugendlichen bewirkt,
also versagt haben. Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt durch die
Bemerkung, nachhaltige Wirkung beim Jugendschutz verlange die
Unterstützung eines grösseren Teils der Bevölkerung. Aber wie die
erreicht werden soll, wird nicht verraten.
Schadensminderung: Dieses Kapitel findet nur Worte für die
illegalen Drogen. Von Schäden, welche die Gesellschaft durch den
Alkoholkonsum (nicht nur durch Alkoholmissbrauch!) erleidet und
jeden auch finanziell stark belastet, weiss man offensichtlich
nichts und will entsprechend auch nichts vornehmen.
Repression: Möglicherweise ist dieser Abschnitt auch nur
den illegalen Drogen gewidmet. Jedenfalls heisst es am Schluss, die
Stadtpolizei sei dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit
verpflichtet. Beim Einsatz gegen illegale Drogen kann ich mir
vorstellen, es gehe um den verhältnismässigen Gebrauch von
Kampfmitteln gegen Dealer oder offene Drogenszenen. Beim Alkohol
habe ich den Verdacht, dass auf diese Art das gemässigte Vorgehen
gegen Wirte und Geschäfte gerechtfertigt werden sollte.
Massnahmen: Die aufgelisteten 22 Massnahmen beinhalten
praktisch nur Absichtserklärungen zu organisatorischen, planerischen
oder finanziellen Vorhaben oder deren Weiterführung. Man muss also
davon ausgehen, dass das Alkoholproblem verwaltungstechnisch
"gelöst" werden soll. Wahrscheinlich befriedigt das die Mehrheit der
Vernehmlassungsteilnehmer, sie müssen sich keiner zusätzlichen
Herausforderung stellen. Wenn Strategie bedeutet, dass nur der
allgemeine Weg zum Ziel aufgezeigt werden soll, frage ich mich, wo
ist das Ziel, oder wo sind die Ziele? So bleibt der Eindruck: Es
wird alles beim Alten bleiben. Die Alkoholindustrie kann auch in
Winterthur getrost zur Tagesordnung übergehen. Ihre Pfründe sind
gesichert. Für Behandlung ist gut gesorgt, bezahlt letztlich von der
Allgemeinheit. (Allerdings wird nur ein Bruchteil der
Behandlungsbedürftigen erreicht.)
Frage: Ist das die Botschaft, welche die Mehrheit der
Bevölkerung zum Umdenken bringen kann? Übrigens: 56% der Schweizer
Bevölkerung über 15 Jahre konsumiert keinen oder höchstens 10% des
Gesamtkonsums. Sie hätte es in der Hand, einen vernünftigeren
Alkoholkonsum zu erreichen. - Wenn sie entsprechend informiert würde
- auch von den Behörden.
7.6.07 Hermann T. Meyer
|