CH: Alkohol schützt vor Kürzung nicht
Montag 11. April 2011 von htm
Wem die Leistungen der Suva gekürzt wurden, weil er bei der Rauferei verletzt wurde, kann sich nicht darauf berufen, er sei beim Vorfall betrunken und daher nicht voll zurechnungsfähig gewesen. Das Bundesgericht entschied dies im Fall eines Mannes, der mit 2.5‰ Alkohol im Blut verprügelt wurde, nachdem er die Schläger provoziert hatte. Er erlitt ein schweres Schädeltrauma. Trotzdem kürzte die Suva ihre Leistungen um die Hälfte wegen seiner Beteiligung an der Schlägerei. (Urteil 8C_579/2010 vom 10.3.11) (Quelle: NZZ, 8.4.11)
Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 11. April 2011 um 16:04 und abgelegt unter Allgemein, Gerichtsfälle, Gewalt/Kriminalität, Schweiz, Veröffentlichungen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.