Eilverfahren gegen Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke anlässlich des Winzerfestes 2010 in Wiesloch erfolgreich
Samstag 28. August 2010 von htm
Mit soeben den Beteiligten zugestelltem Beschluss hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe dem Eilantrag eines Besuchers des Winzerfestes 2010 in Wiesloch stattgegeben, der sich gegen die von der Stadt Wiesloch anlässlich des Winzerfestes angeordnete Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke gewendet hat. (Quelle: nichttrinker.com, 28.8.10) Verwaltungsgericht Karlsruhe, 23/8/10
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