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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Niedersachsen, D: Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen

Donnerstag 4. März 2010 von htm

Niedersachsen will Gesetzentwurf zur Abschaffung des Richtervorbehalts für Blutentnahmen bei Alkoholkontrollen vorlegen. Nach dem Willen des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) soll der Richtervorbehalt für Blutentnahmen (§ 81a StPO) bei Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr entfallen. «Einen entsprechenden Gesetzentwurf werden wir im Niedersächsischen Justizministerium kurzfristig erarbeiten», kündigte er am 03.03.2010 in Hannover an, wie das Niedersächsische Justizministerium mitteilt. In einem Flächenland wie Niedersachsen sei das Abwarten einer richterlichen Entscheidung mit unvermeidbaren zeitlichen Verzögerungen verbunden, die wegen des Blutalkoholabbaus einen Beweismittelverlust zur Folge haben könnten. «Der Richtervorbehalt darf aber nicht zum Freifahrtschein für Alkohol- oder Drogensünder werden», so Busemann. (Quelle: Google Alkohol Alert, 3.3.10) rsw.beck.de, 3.3.10

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 4. März 2010 um 14:00 und abgelegt unter Allgemein, Gerichtsfälle, Internationales, Politik, Verhältnis-Präv., Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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