Tankstellenshops gehen ans Bundesgericht
Sonntag 1. November 2009 von htm
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Zürcher Tankstellenshops untersagt hat, zwischen 01 und 05 Uhr offen zu halten gehen sie nun vor Bundesgericht. (Quelle: Tages-Anzeiger, 29.10.09)
Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 1. November 2009 um 16:42 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Arbeitsplatz, Gerichtsfälle, Schweiz. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.